12. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. April 1915

Die Front braucht immer mehr Soldaten: Kontrollmusterung ehemaliger gedienter Soldaten

         Wer muß zur Kontrollversammlung?
   Die diesjährigen Kontrollversammlungen ziehen den Kreis
der Stellungspflichtigen erheblich weiter, wodurch manche Un-
klarheit entstanden ist. Wir haben uns wegen einiger zweifel-
hafter Punkte an maßgebender Stelle erkundigt und können
folgendes mitteilen:
   Zu erscheinen haben nur alle gedienten und später als
           untauglich oder garnisonsdiensttauglich bezeichneten
Mannschaften, keineswegs diejenigen ungedienten, die
erst in den Kriegsmusterungen diese Bezeich-
nungen erhalten haben.
   Vom gedienten Landsturm hat zu erscheinen, wer bis
zum 15. August noch nicht 45 Jahre alt war. Wer vor
diesem 15. August 45 Jahre alt geworden ist, braucht nicht zu
erscheinen.
   Stellen müssen sich ferner alle beurlaubten Militär-
personen, die vom Truppenteil oder einer Behörde zur Ar-
beit usw. beurlaubt sind. Das bezieht sich ausschließlich auf
direkte Heeresangehörige, keineswegs auf die noch nicht
zur Einstellung gelangten Garnison- oder Felddienstfähigen, die
auf Reklamation hier geblieben sind.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (12. April 2015). 12. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 5. November 2024 von https://doi.org/10.58079/cn85


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