Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. April 1915
Solinger Brotverkäufer und Bäcker behalten unrechtmäßig Brotkarten ein, um Kunden an sich zu binden.
= Solingen. 8. April. Ein außerordentlich ungerechtes
Verfahren haben an den letzten Tagen verschiedene Brot-
verkäufer in unserer Stadt angewendet. Leute, die Brot
verlangten und den Brotverkäufern ihre Brotkarte gaben, er-
hielten sie nicht zurück, sondern diese wurde von den Händlern
festgehalten, um so die Kundschaft für längere Zeit an sich zu
ketten. Ist dies Verfahren unzulässig und strafbar, so hat es
für diejenigen Leute, die an den letzten Tagen umgezogen sind,
den Nachteil, daß sie eventuell aus dem Nordviertel der Stadt
im Südviertel und umgekehrt ihren Brotbedarf decken müssen.
In verschiedenen solchen Fällen mußte bereits die Polizei ein-
schreiten, um die Leute wieder in den Besitz ihrer Brotkarte
zu bringen. Die Brotverkäufer oder Bäcker, die ähnlich ver-
fahren, machen sich strafbar, und wird in solchen Fällen scharf
vorgegangen werden.
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Stadtarchiv Solingen (8. April 2015). 8. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cn7i