1. Mai 1915

01051915ausschankverbot

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. Mai 1915

Anzeige für das Wermuth-Frucht-Getränk Werft

Nicht unter das
Verbot des Spirituosen-Ausschanks
Fallend, ist
Wermuth-Frucht-Trunk
Werft,
ein bekömmliches, den Körper erwärmendes und kräftigendes Getränk.
Aerztlich empfohlen!
Im Ausschank grosses Glas 10 Pfennig.
Offerten nur an Wirte und Wiederverkäufer.
Desgleichen empfehle ich
Alkoholfreie Getränke,
insbesondere Brauselimonaden und Mineralwasser.
Alex Drügg, Gemünd.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (1. Mai 2015). 1. Mai 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cn6u


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