Kreisarchiv Euskirchen, EU I, Bd. 614
Verkehr mit dem Auslande und ausländischen Behörden: Die verwaltungstechnischen Folgen der Kriegserklärung, wie der Entzug der Exequatur für die bisherigen Konsularvertreter der nunmehr feindlichen Länder, werden durch die Instanzen an die kleinsten kommunalen Verwaltungen weitergeleitet.