Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. März 1915
Begründung des Erscheinungsverbots für die sozialdemokratische „Düsseldorfer Volkszeitung“
Dreitägiges Verbot der „Düsseldorfer Volks-
Zeitung“
An die Redaktion und den Verlag der „Volkszeitung“
Düsseldorf.
Der in Nr. 70 Ihrer Zeitung vom 24. d[iese]s veröffentlichte
Artikel „England und Wir“ steht mit der Wahrheit in Wider-
spruch. Er schiebt die Schuld an der Verschärfung des Gegen-
satzes zwischen Deutschland und England der deutschen Poli-
tik zu.
Es kann nicht geduldet werden, daß unter dem Deck-
mantel objektiver Darstellung ein dem deutschen vaterländlichen
Gefühl durchaus entgegensetzter Standpunkt vertreten wird.
Auch verstößt der Artikel dadurch, daß er die schließliche Ab-
lehnung jeden Gebietserwerbs in Belgien und Frankreich for-
dert, gegen das Verbot der Erörterung der Kriegsziele. Der
maßlos gehässige Ton des Artikels verletzt schließlich die natio-
nalen Empfindungen aufs tiefste.
Ich sehe mich daher veranlaßt, eine dreitägige Sperre über
Ihre Zeitung, von morgen, dem 26. ab bis zum 29. d[iese]s ein-
schließlich, zu verhängen. Die dortige Polizeiverwaltung ist von
dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt worden.
Den Wortlaut dieser meiner Verfügung haben Sie an der
Spitze der nächsten erscheinenden Nummer ohne jeden Zusatz
zum Abdruck zu bringen.
Der kommandierende General: Fr[ei]h[er]r v[on] Gayl.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (29. März 2015). 29. März 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 20. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/cn5x