25. März 1915

2015 03 25-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 25. März 1915

Zum Schutz der Muttersprache wurde ein Erlass verfasst. Es sollen alle fremdsprachlichen Ausdrücke und Redewendungen vermieden werden, solange es dafür ein deutsches Pendant gibt.

Hilden, 25. März. Die Düsseldorfer Regierung hat jetzt einen Erlaß an die Schulrektoren und Schulvorsteherinnen gerichtet, worin ersucht wird, unausgesetzt, nachhaltig und weit mehr als bisher dahin zu wirken, daß zunächst im Unterricht alle fremdsprachlichen Ausdrücke und Redeweisen vermieden werden, für welche die Muttersprache deutsche Wendungen bietet. Selbstverständlich werden, wie der Erlaß ausführt, hierdurch die in die heimische Sprache übergegangenen Lehnwörter wie auch die grammatischen Ausdrücke und Bezeichnungen nicht berührt. Weiterhin sind die Knaben und Mädchen dazu anzuleiten, für die Bedürfnisse des täglichen Lebens, für Speisen und Getränke, oder körperliche und geistige Beschäftigungen, für Spiele, Uebungen usw. im Gegensatz zu den bisher so beliebten fremdsprachlichen Bezeichnungen deutsche Benennungen zu verwenden und im häuslichen Kreise wie im täglichen Verkehr mit anderen heimisch zu machen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Hilden (25. März 2015). 25. März 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cn5u


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