Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. April 1915
Ankündigung der Einschränkung des Briefgeheimnisses zur Spionageabwehr
Schleiden, 12. April. Von heute ab dürfen
nach einer Anordnung des stellvertretenden komman-
dierenden Generals in den Kreisen Aachen-Stadt und
Land, Bitburg, Erkelenz, Eupen, Heinsberg, Geilen-
kirchen, Malmedy, Montjoie, Prüm und Trier bis
auf weiteres auch Briefe des innern deutschen Verkehrs
nur offen aufgeliefert werden. Für den inländischen
Postverkehr sind Briefe und Postkarten nur in deut-
scher Sprache zulässig, in jeder anderen Sprache sowie
in geheimer Schreibart unzulässig. Verboten sind
Mitteilungen über Rüstungen, Truppen-, Schiffs-
bewegungen und andere militärische Maßnahmen.
Wertbriefe und Postaufträge sind bei den Postämtern
offen vorzulegen und werden dort nach Prüfung des
Inhalts durch den Beamten verschlossen. Wertbriefe
dürfen keinerlei Mitteilungen enthalten als geschäft-
liche über den Absender, den Empfänger und den
Zweck der Sendung. Verschlossen aufgeliefert werden
dürfen die von Reichs-, Staats-, Militär- oder
Marinebehörden abgehenden Briefe, die an diese Be-
hörden gerichteten Briefe, Briefe an Angehörige der
Armee und der Flotte, die im Felde stehen, sowie
von Angehörigen solcher, wenn die Sendung mit
einem Soldatenbriefstempel versehen ist. Pakete dürfen
außer Rechnung und Preisverzeichnis briefliche Mit-
teilungen nicht enthalten. Ein Teil wird geöffnet,
und solche, in denen briefliche Mitteilungen gefunden
werden, werden als spionageverdächtig beschlagnahmt.
Auf den Abschnitten der Paketkarten, der Post-
anweisungen und Zahlkarten ist jede schriftliche Mit-
teilung verboten. Die für den Verkehr mit dem
neutralen Ausland bestehenden Beschränkungen werden
hierdurch nicht berührt.