10. April 1915

10041915 bischof köln

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. April 1915

Erlaubnis der Sonntagsarbeit für die Frühjahrsbestellung durch den Kölner Kardinal Erzbischof von Hartmann

Köln. Die “Kölnische Volkszeitung” meldet:
Kardinal Erzbischof von Hartmann erließ eine An-
kündigung, durch welche gestattet wird, daß im Hinblick
auf den Mangel an Arbeitskräften dort, wo es er-
forderlich ist, an Sonn- und Feiertagen, mit Aus-
nahme des Ostersonntages und Pfingstsonntages, so-
wie des Fronleichnamsfestes alle ländlichen Arbeiten
für die Frühjahrsbestellung verrichtet werden. von
dieser Erlaubnis kann auch zu Nutzen anderer als
der eigenen Familie Gebrauch gemacht werden. Der
Kardinal hofft, daß hierdurch auch die Aecker der so-
genannten kleinen Leute rechtzeitig versorgt werden.
Die Pfarrer und Rektoren sollen die Gläubigen er-

muntern, sich mit besonderer Sorgfalt derjenigen
Familien anzunehmen, die wegen der Einberufung von
Familienmitgliedern am meisten der Hilfe bedürfen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (10. April 2015). 10. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cn4q


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