10. August 1914

10AugLebensmittelpreise10AugAmtlPreisverzeichnis

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 10.8.1914, Anzeigenteil

Für Lebensmittel-Preise wird ein amtliches Preisverzeichnis bekanntgegeben, um Wucher vorzubeugen. Reichsbanknoten sind zu akzeptieren.
Lebensmittel-Preise.
Für den Kreis Cleve wird für die wichtigsten Lebensmittel das nachstehende amtliche Preisverzeichnis, das die Höchstpreise angibt, festgesetzt. Die verzeichneten Lebensmittel dürfen zu höheren Preisen nicht verkauft werden.
Das Preisverzeichnis erhält unmittelbar nach der Veröffentlichung verbindliche Kraft.
Verkaufsstellen, deren Inhaber diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, sind von der Polizeibehörde sofort zu schließen.
Ferner wird noch auf die Bekanntmachung des kommandierenden Generals des VII. Armeekorps zu Münster vom 3. August 1914 hingewiesen, wonach die Furcht, die Annahme von Reichsbanknoten und Reichskassenscheinen könnte zu Geldverlusten führen, gänzlich unberechtigt ist und Geschäfte, die auch jetzt noch die Annahme dieser gesetzlichen Zahlungsmittel – insbesondere von Reichsbanknoten – verweigern, sofort polizeilich geschlossen werden.

Cleve, den 8. August 1914. Der Landrat: Eich.

Amtliches Preisverzeichnis für die wichtigsten Lebensmittel im Kreise Cleve für ein Pfund ….


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Goch (10. August 2014). 10. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 14. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/clmq


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.