Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1915
Die Musterung und Aushebung der über 40jährigen ungedienten Solinger Landsturmpflichtigen bis zum Jahrgang 1869 wird vorbereitet.
Weitere Musterung des ungedienten
Landsturms!
Der Oberbürgermeister von Solingen macht bekannt:
Das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps
hat die Musterung und Aushebung der
unausgebildeten Landsturmpflichtigen der Jahr-
gänge 1873 bis einschließlich 1870
und derjenigen vom Jahrgang 1869, die am 5. Dezember und
später geboren sind angeordnet.
Die Musterung und Aushebung für die Landsturm-
pflichtigen des Stadtkreises Solingen findet am
15. und 16. März 1915 statt.
Alle Landsturmpflichtigen der obengenannten Jahrgänge,
auch wenn sie die Entscheidung „ohne Waffe“ erhalten haben,
werden aufgefordert, sich an den obengenannten Tagen in der
Schützenburg hierselbst, vormittags 8 Uhr, zu stellen, und zwar
an dem in der besonderen persönlichen Aufforderung bezeich-
neten Tage.
Sofern die Anmeldung zur Landsturmrolle nicht erfolgt
sein sollte, hat sie unverzüglich im Militärbureau des Rathauses
zu geschehen.
Reklamationen auf Zurückstellung sind umgehend, spätestens
bis Donnerstag, den 11. März 1915 einschließlich, an das Ober-
bürgermeisteramt zu richten. Später eingehende Reklamationen
finden grundsätzlich keine Berücksichtigung.
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Stadtarchiv Solingen (9. März 2015). 9. März 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 9. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cn0d