Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 6. März 1915
Vorräte an Kartoffeln die über 50 Kilogramm wiegen müssen bis zum 17. März bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Hilden, 6. März. Wer Vorräte an Kartoffeln mit Beginn des 15. März 1915 in Gewahrsam hat, ist laut einer neuen Bundesratsverordnung verpflichtet, bis zum 17. März die vorhandenen Vorräte der zuständigen Behörde anzuzeigen. Vorräte unter 50 Kilogramm unterliegen der Anzeigepflicht vorerst nicht. Auf die Richterfüllung dieser Bestimmungen sind hohe Strafen festgesetzt.