Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. März 1915
Der Königliche Landrat in Schleiden informiert über die Möglichkeiten der Urlaubsgesuche für die Frühjahrsbestellung.
Bekanntmachung
Im Auftrag des stellvertretenden General-Kommandos
in Coblenz weise ich nachdrücklich darauf hin, daß
unnötige oder nicht zeitgemäße Urlaubsgesuche zur
Frühjahrsbestellung den militärischen Interessen wider-
sprechen und unter allen Umständen zu vermeiden sind.
Ein Beurlaubung darf von den Landwirten nur
dann beantragt werden, wenn auch die Möglichkeit
besteht, den Beurlaubten in der betreffenden Zeit zur
Frühjahrsbestellung zu verwenden.
Schleiden, den 11. März 1915
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg
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Kreisarchiv Euskirchen (17. März 2015). 17. März 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cmzr