3. März 1915

03031915 musterung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. März 1915

Musterung der Landsturmpflichtigen für den Kreis Schleiden

Bekanntmachung
Die Musterung der Landsturmpflichtigen für das I. und II. Aufgebot für
den Kreis Schleiden, das sind diejenigen Personen der Jahrgänge von 1869 bis
einschließlich 1894, wird wie folgt stattfinden:
In Blankenheim im Gasthofe “Kölner Hof” haben sich die Land-
sturmpflichtigen
der nachgenannten Bürgermeistereien zu den hierunter festgesetzten
Zeiten einzufinden.

Am Dienstag, den 9. März 1915:
Vormittags 8½ Uhr die der Bürgermeisterei Blankenheim,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Cronenburg,

         ”         ”      ”      ”     ”               ”                Marmagen,
         ”         ”      ”      ”     ”               ”                Dollendorf,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Lommersdorf,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Holzmühlheim-Tondorf.
In Schleiden im Lokale des Gasthofs Büsch haben sich einzufinden:
Am Mittwoch, den 10. März 1915:
Vormittags 8½ Uhr die der Bürgermeisterei Call,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Keldenich,

         ”         ”      ”      ”     ”               ”                Wahlen,
         ”         ”      ”      ”     ”               ”                Wallenthal,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Weyer,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Noethen,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Gemünd.
a
m Donnerstag, den 11. März 1915:
Vormittags 8½ Uhr die der Bürgermeisterei Mechernich,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Bleibuir,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Dreiborn.
am Freitag, den 11. März 1915:
Vormittags 8½ Uhr die der Bürgermeisterei Eicks,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Heimbach,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Harperscheid,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Schleiden,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Hellenthal,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Hollerath,
”         ”      ”      ”     ”               ”                Udenbreth.
Im Musterungstermin werden nur Reklamationen von Leuten bis zur
Vollendung des 32. Lebensjahres verhandelt werden.
Alle Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1869 bis 1894 im Aushebungs-
bezirk Schleiden, welche noch nicht gemustert sind, müssen sich zur Musterung an
dem Tage, welcher für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmt ist,
zur festgesetzten Zeit pünktlich stellen. Jeder Landsturmpflichtige ist in dem Aus-
hebungsbezirk gestellungspflichtig, in welchem er sich zur Landsturm Stammrolle
zu melden bezw. gemeldet hat. Ein Landsturmpflichtiger, welcher der Beorderung
zur Musterung keine Folge leistet, hat zwangsweise Vorführung zu gewärtigen.
Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert ist, hat ein
ärztliches Attest einzureiche. Das Attest muß von der Polizeibehörde beglaubigt
werden, wen es nicht von einem beamteten Arzte ausgestellt ist.
Nichtgestellung oder unpünktliche Gestellung ist mit Strafe bedroht.
Allen Landsturmpflichtigen mache ich zur besonderen Pflicht, körperlich rein
zu sein, in reiner Wäsche und vollständig nüchtern zu erscheinen, wie ich überhaupt
von allen ein dem Ernste der Zeit angemessenes ruhiges und gesittetes Verhalten
erwarte. Ich würde es sehr bedauern, wenn ich gezwungen wäre, mit Strafen
vorzugehen
Schleiden, den 1. März 1915
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission
Dr. Kreuzberg, Königl. Landrat.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Euskirchen (3. März 2015). 3. März 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 4. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/cmzd


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