Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. März 1915
Nach Ansicht des Stellvertretenden Generalkommandos in Münster kommentierte die sozialdemokratische Elberfelder ,,Freie Presse“ die Verhängung der Präventivzensur über sie in unangemessener Weise und wird deshalb für drei Tage verboten.
Die Elberfelder ,,Freie Presse‘‘ auf 3 Tage
verboten!
Folgendes Schreiben ging gestern früh der Redaktion der Elber-
felder ,,Freien Presse‘‘ zu:
7. Armeekorps. Münster, den 2. März 1915,
Stellvertr[etendes] Generalkommando.
Abt. IId Nr. 1031
An die Redaktion der ,,Freien Presse‘‘,
Elberfeld.
In Ihrer Nr. 47 vom 25. 2. haben Sie mein am 19. 2. an
Sie ergangenes Schreiben, die Verhängung der Zensur betr[effend],
zum Abbdrucke gebracht und Ihrerseits Bemerkungen daran
geknüpft, in denen es u. a. heißt: ,,Wir erwarten von unseren
Lesern, daß sie die Lage des Blattes, das energisch für ihre wie
der gesamten arbeitenden Bevölkerung Interessen eingetreten ist,
zur würdigen wissen.“ Aus dem ganzen Zusammenhange geht
hervor, daß Sie bei Ihren Lesern die Vorstellung zu erwecken
suchen, Ihe Stellung unter Zensur sei erfolgt, eben weil Sie
in jener Weise für die Arbeiter eingetreten seien. Sie suchen
dadurch den Grund, aus dem die Zensur ausdrücklich verhängt
worden ist, zu erschüttern und verdächtigen die Maßregel in den
Augen Ihrer Leser.
Aus diesem Grunde sehe ich mich veranlaßt, Ihr Blatt auf
drei Tage, vom Tage des Empfanges dieser Verfügung ab,
zu sperren.
Die Polizeibehörde in Elberfeld ist von dieser Verfügung in
Kenntnis gesetzt worden.
Der kommandierende General.
Fr[ei]h[er]r v[on] Ga<l.
Gegen diese Verfühung ist Beschwerde beim Kriegsministerium
erhoben worden.
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Stadtarchiv Solingen (4. März 2015). 4. März 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cmyn