Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. November 1915
Auch Zinsscheine können als Zahlungsmittel eingesetzt werden.
– Verwendung der Zinsscheine der Kriegs-
anleihe als Zahlungsmittel. Der Berliner Ma-
gistrat hat alle städtischen Kassen und die Spar-
kasse darauf hingewiesen, daß von ihnen die
Zinsscheine der Reichskriegsanleihe als Zahlung
anzunehmen sind. Druckabzüge der Bestimmun-
gen über die Einlösung und Annahme der Zins-
scheine an Stelle der gewöhnlichen Einzahlung
sind von der Reichsschuldenverwaltung für den
Dienstgebrauch der Kassen angefordert worden.