27. Mai 1916

1916 05 27-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 27. Mai 1916

Es wird erneut darauf aufmerksam gemacht, dass zahlreiche in
Tagespflege gegebene Kinder, noch nicht als Haltekinder gemeldet sind.

Hilden, 27. Mai. Der Verein für Säuglings-
fürsorge im Regierungsbezirk Düsseldorf weist erneut dar-
auf hin, daß die in Tagespflege gegebenen Kinder –
meist wird es sich um solche erwerbstätiger Mütter han-
deln – in den Bereich der Verordnung, betreffend das
Haltekinderwesen vom 8. Mai 1913, fallen und infolge-
dessen der Ortspolizeibehörde als Haltekinder angemel-
det werden müssen- und der Aufsicht unterliegen. Durch
Erlaß des Herrn Regierungspräsidenten vom 22. Juli
1915 ist dies nochmals besonders betont, doch scheint die
Anmeldepflicht in zahlreichen Fällen immer noch nicht aus-
geübt zu werden, worunter natürlich auch die Aufsicht
leidet. Wir möchten insbesondere die Mütter von ver-
sorgungsbedürftigen Kindern darauf hinweisen, daß in
den Landkreisen die Kreisfürsorgerinnen gern bereit sind,
gute Pflegestellen zu vermitteln und die Versorgung der
Kinder zu überwachen. Sie sollten nicht verfehlen, ihrer-
seits daran mitzuhelfen, daß diese zum Schutz der Kin-
der erlassene Verordnung auch wirklich durchgeführt wird,
was nur bei rechtzeitiger Anmeldung der Tagespflege-
kinder bei der zuständigen Ortspolizeibehörde erfolgen
kann.

23. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Dezember 1915

Der Verein für Säuglingsfürsorge im Regierungsbezirk Düsseldorf appelliert an kinderlose Ehepaare, unversorgte, meist uneheliche Kinder zu adoptieren

Unversorgte Kinder.
   Der Verein für Säuglingsfürsorge im Regierungsbezirk
Düsseldorf, Adoptionsabteilung, Düsseldorf, Werstenerstr. 150,
teilt uns mit:
   Es sind uns in letzter Zeit wieder eine ganze Anzahl un-
versorgter Kinder gemeldet, die an Kindesstatt abgegeben wer-
den sollen. Es handelt sich in der Mehrzahl der Fälle um
Kinder unehelicher Geburt, für die weder Vater noch Mutter
sorgen, oder zu sorgen imstande sind. Sehr häufig ist auch der
uneheliche Vater im Felde gefallen, eher es zu einer Kriegs-
trauung kommen konnte und die Mutter ist nicht in der Lage,
für sich und ihr Kind zu sorgen. Die Kinder verbringen nun
ihre Kinderjahre fern von der Mutter bei fremden Leuten, die
in ihrer Aufnahme meist eine Verdienstmöglichkeit suchen; sie
lernen also mütterliche Liebe und Zärtlichkeit überhaupt nicht
kennen. Ihre Unterhaltskosten muß, wenn weder Vater
noch Mutter sorgen können oder wollen, die Armenverwaltung
übernehmen.

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22. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Oktober 1915

Die Einrichtung von Kinderhorten als neue Aufgabe des Vereins für Säuglingsfürsorge im Rgeirungsbezirk Düsseldorf

Der Verein für Säuglingsfürsorge im
    Regierungsbezirk Düsseldorf
hat auf Beschluß des Verwaltungsrates vom 25. September in Er-
weiterung seiner bisherigen Aufgaben beschlossen, in Fühlung mit
dem Verband Deutscher Kinderhorte eine „Beratungsstelle für Schul-
kinderpflege und Kinderhortwesen“ zu gründen, die zu Beginn des
Jahres 1916 ihr Arbeit aufnehmen wird.

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