1. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. Mai 1918

Die Kölnische Volkszeitung gibt Empfehlungen zu deutschen Taufnamen.

  – Deutsche Taufnamen. Die Kölnische Volks-
zeitung tritt dafür ein, „daß sich die Geistlichen
mehr als bisher der deutschen Taufnamen anneh-
men werden, denn die Förderung deutscher Namen-
gebung ist ein Stück der Selbstbesinnung auf unsere
nationale Eigenart, die eine Frucht dieses Krieges
sein muß.“ Sie begründet das wie folgt: „Ein
Kirchengebot gegen deutsche Taufnamen hat es nie
gegeben, und es ist auch keine Synode nachzuweisen,
die sie verboten hat. Im Mittelalter hat das
deutsche Volk mit großer Zähigkeit an seinen vater-
ländischen Namen festgehalten, und der Sand der
Geistlichen, bei dem man doch am ersten mit dem
Einbringen fremder Namen rechnen müßte, macht
keine Ausnahme. Bischöfe und Erzbischöfe, Mönche
und Nonnen tragen die altdeutschen Kriegs-, Sie-
ges- und Ruhmesnahmen. Man denke an Ansgar
von Bremen, Ulrich von Augsburg, Adalbert von
Prag, Otto von Bamberg, Willegis von Mainz.

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6. September 1916

19160906_Vornamen_414

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. September 1916

Verbot „anstößiger“ Vornamen.

     – Verbotene Vornamen. Gegen den Un-
fug, Neugeborenen entstellte und unpassende
Vornamen zu geben, ist das Amtsgericht
Sonnenfeld eingeschritten. Die ihm unter-
stellten Standesämter sind angewiesen wor-
den, die Eintragung anstößiger, von den
Eltern oft freierfundener Vornamen in die
Geburtsregister abzulehnen. Solche unstatt-
haften Vornamen sind u. a.: Paulchen,
Gretel, Liesel, Phili, Adi, Edi, Heini, Resi,
Loni, Anni, Arno, Rita, Marga, Asta, Kuni,
Theo, Tina, Karla, Lida, Gerda, Melina,
Birgine usw. Abkürzungen von Vornamen,
die sich durch den Sprachgebrauch einge-
bürgert haben, wie z.B. Grete statt Mar-
garete, Toni statt Antonia sind jedoch
gestattet.