Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. April 1917
Bildung von Invaliden-Handwerkerabteilungen bei den Kriegsbekleidungsämtern zur Beschäftigung kriegsbeschädigter Soldaten
Schleiden, 26. April. Um den kriegsbeschädig-
ten Mannschaften Beschäftigung und dadurch ein
besseres Fortkommen für sich und ihre Angehörigen
zu verschaffen, werden bei den Kriegsbekleidungsämtern
Invaliden-Handwerkerabteilungen gebildet. Es handelt
sich keineswegs nur um gelernte Schuhmacher und
Schneider, sondern die Art des vielseitigen Betriebes
ermöglicht es, auch den in ihrem ursprünglichen Berufe
nicht mehr verwendbaren Handwerkern durch Umlernen
eine dauernde Unterkunft auch im Frieden zu sichern.
Kriegsbeschädigte Mannschaften werden, sobald sie von
der Truppe entlassen, also Rentenempfänger sind,
Zivilhandwerker. Sie erhalten neben der Militär-
rente einen ihren Leistungen entsprechenden Lohn.
Eine Kürzung der Militärrente ist nicht statthaft. Für
ihre Wohnung müssen sie selbst sorgen.