23. Dezember 1915

1915-12-23-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23. Dezember 1915

Tierschutz um 1915. Über die Fütterung von Käfigvögeln und im freien lebenden Vögel, sowie die Haltung von Hunden und Pferden

Hilden, 23. Dez. Der Vorstand des hiesigen Tierschutzvereins beschäftigte sich in seiner gestern abgehaltenen Vorstandssitzung mit der Winterfütterung der Singvögel. Die so sehr beliebten Futterringe sind in diesem Jahre im Handel nicht zu erhalten. Dazu kommt noch, daß die sämtlichen ölhaltigen Sämerein vom Staat beschlagnahmt sind und nur ganz geringe Mengen als Vogelfutter freigegeben werden können. Wenn nun die Käfigvögel nicht leiden sollen, müssen die im Freien lebenden Sänger auf andere Weise vor Not geschützt werden. Da ist es Pflicht einer jeden Familie mitzuhelfen. Bei jedem Hause ist ein Platz von Schnee rein zu halten. Dort wird das Spülwasser, das immer noch Speisereste enthält, ausgeschüttet. Dorthin werden auch trockene Brotkrümchen, Sonnenblumenkerne, Ueberreste gekochter Kartoffeln, nicht rein abgelöste Knochen und sonstige Speisereste getragen. Bei den Hausschlachtungen der Schweine, beim Schlachten von Kaninchen oder Geflügel gibt es immer Kadaverabfälle, die man nicht vergraben soll, sondern in Bäume oder Sträucher hängen; sie werden von den überaus nützlichen Meisen gern verzehrt. „Weitere Besprechungen aus dem Gebiete des Tierschutzes betrafen die Haltung des Hundes und des Pferdes. Die Durchhaltung des treuen Wächters des Hauses, des Hundes, ist sehr schwer. Eins der angenehmsten Futtermittel, Hundekuchen, kann nicht mehr hergestellt werden. Stößt so die Ernährung des Hundes auf Schwierigkeiten, so können wir ihm doch sein Los in soweit erleichtern, als wir ihm wenigstens eine dichte Hütte mit einem recht warmen Strohlager geben. Dem Kettenhund schenke man ferner täglich eine kurze Zeit die Freiheit, daß er sich die überaus notwendige Bewegung verschaffen kann. Sehr harte Tage haben bei der vorgeschriebenen geringen Hafermenge auch die Pferde. Hier sehe man das Nichtkönnen nicht als Störrigkeit an, wie es immer noch vorkommt. Reichliche, warme Streu, fleißiges Putzen und nur ihrer Kraft entsprechende Anforderungen werden wesentlich dazu beitragen, sie bei guter Gesundheit zu erhalten. Als eine besondere Tierquälerei ist es zu betrachten, wenn den Tieren am frühen Morgen das den Frost ausgesetzt gewesene eiserne Gebiß ohne vorherige gründliche Abreibung in den Mund gelegt wird. Kommt bei Glatteis ein Pferd zu Fall, so halte man ihm den Kopf fest, löse ihm das Geschirr und schiebe unter die Füße alte Decken oder Säcke.

14. Juli 1915

BAST_14_07_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Juli 1915

Launig kommentiert die „Bergische Arbeiterstimme“ die letzte Sitzung der Stadtverordneten Solingens

    Bei den Stadtvätern.
   In guten drei Viertelstunden lief gestern die kommunale
Gesetzgebungsmaschine zu ihrem Ziele. Die Punkte, die sie zu
durchlaufen hatte, boten zu besonderen Ausströmungen etwa
aufgespeicherter rednerischer Energien keinen Anlaß. Nicht ein-
mal die Windel-Sachverständigen meldeten sich, als das Stadt-
oberhaupt nochmals dringend die heißumstrittene Waschküche
für das Coppelstift verlangte. Es scheint, daß die Lektion, die
wir den Anhängern der alten Methode seinerzeit an dieser
Stelle über die Fortschritte in der Säuglingspflege erteilt
haben, gefruchtet hat. Nebenbei gesagt, hatten wir bei unseren
Stadtvätern auch erwartet, daß sie besseren Belehrungen zu-
gänglich seien. Ein übriges hat wohl auch bei der Sinnes-
änderung der Umstand geleistet, daß sich die Familie Coppel
nochmals zur Stiftung von 2500 Mark für diesen Zweck ver-
standen hat. Und man weiß ja, daß, wie Oel ein Mittel ist,
stürmische Wogen zu glätten, das Geld sich schon oft als ge-
eignet erwiesen hat, die Geister stürmischer Opposition zu
bannen. Jedenfalls werden den Stadtvätern die kleinen In-
sassen des Coppelstiftes, die die für jeden Menschen folgen-
schwerste Aufgabe der Elternwahl mit beklagenswertem Mangel
an Gründlichkeit und Voraussicht gelöst haben, den Beschluß
danken.

Weiterlesen

26. Juni 1915

26.6.15 Mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 26.6.1915

Beschlüsse der Stadtratssitzung in Mettmann (Hundesteuer, Lustbarkeitssteuer, Wegeparzellen, Kriegsanleihe, Beigeordnetenwahl, Armen- und Waisenpfleger, Stadtsekretär)

Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
h. Mettmann, 26. Juni. In der gestrigen
Stadtratssitzung erfuhr die Hundesteuer-Ord-
nung in formeller Beziehung eine Abänderung.
Der Lustbarkeitssteuer-Ordnung wurden feste
Sätze zugrunde gelegt. Nur bei wissenschaft-
lichen bez[iehungs]w[eise] der Allgemeinheit dienenden Vor-
führungen soll der Bürgermeister berechtigt sein,
Steuerermäßigung eintreten zu lassen. Der
Austausch von Wegeparzellen wurde genehmigt.
Die Stadt erhält 45,12 Ar, wogegen sie 18,24 Ar
abgibt. Die Versammlung erklärte sich mit der
Rückgabe von Kautionen einverstanden und be-
schloß die Aufnahme einer weiteren Kriegsan-
leihe, die mit 4 1/2 Prozent verzinst und mit 1 1/2
Prozent getilgt werden soll. Der auscheidende
Beigeordnete Herr Fabrikant G. Bovensiepen
wurde wiedergewählt. An Stelle der verstorbe-
nen Armenpfleger Eick und Niepenberg wurden
die Herren Rich[ard] Kircher und Alb[ert] Zassenhaus
und als Waisenpflegerin die Frau Daniel
Kircher ernannt. Zum Schluß der Sitzung ver-
abschiedete der Vorsitzende den am 1. Juli in
Privat-Dienste übertretenden Stadtsekretär und
Amtsanwalt Herrn Kölker.

28. April 1915

27041915hundesteuerfürdensieg

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. April 1915

Bekanntmachung über die Erhöhung der Kreishundesteuer im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 26. April. In der am vergangenen
Freitag stattgehabten Sitzung des Kreistages wurde
die Erhöhung der Kreishundesteuer auf 6 M[ar]k für
den ersten und auf 10 M[ar]k für jeden weiteren Hund
mit allen gegen eine Stimme beschlossen. Das
Stimmenverhältnis ergibt, daß in den weitesten
Kreisen des Volkes, das dem Vaterlande jedes Opfer
zu bringen unbeugsam entschlossen ist, sich die Ueber-
zeugung mehr und mehr Bahn bricht, daß es notwendig
ist, durch eine angemessene Besteuerung der Hunde auf
die Abschaffung der vielen unnützen Fresser hinzuwirken.

31. März 1915

BAST_31_03_1915_G

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1915

Erhöhung der Hundesteuer in Leichlingen

Leichlingen. Erhöhung der Hundesteuer. In der
letzten Stadtverordnetensitzung wurde beschlossen, die Hunde-
steuer von 6 auf 10 Mark zu erhöhen. Das Bürgermeisteramt
wird die Namen der steuerzahlenden Hundebesitzer veröffent-
lichen, um eine bessere Kontrolle über die steuerpflichtigen Köter
zu haben. Die Verwaltung rechnet wahrscheinlich mit der Tat-
sache, daß die Steuerscheuen Hundeliebhaber von den „pflicht-
treuen“ Hundebesitzern an ihre Pflicht gemahnt werden.