Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. Juli 1915
Die Schrift- und Drucksachen von Reisenden sollen von den Überwachungsstellen der deutschen Grenzen genau überprüft werden.
Hilden, 20. Juli. Die Ueberwachungsstellen an den deutschen Grenzen sind verpflichtet, die von den Reisenden mitgeführten Schrift- und Drucksachen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, was unter Umständen viel Zeit in Anspruch nimmt und die Abfertigung der Reisenden verzögert, oft sogar deren Weiterreise mit der nächsten Fahrgelegenheit unmöglich machen kann. Im eigenen Interesse der Reisenden empfiehlt es sich daher, wenn diese möglichst wenig Schriftstücke, Briefe und Drucksachen bei sich führen, auch keine Zeitungen, da diese in der Regel der Beschlagnahme unterliegen. Dagegen wird empfohlen, dergleichen Schriftstücke usw. durch die Post nach dem Ziel der Reise zu senden, da alsdann die Prüfung durch die zuständige Postprüfungsstelle erfolgt und der Reisende nicht Gefahr läuft, an der Grenze aufgehalten zu werden.