Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1917
Solinger Kaufmann wegen Schwindel mit Soßenwürfel zu einer Geldstrafe verurteilt
Der Schwindel mit Suppen-, Saucen- und
Gulaschwürfeln.
steht trotz aller empfindlichen Bestrafungen immer noch in
hoher Blüte. Mit wenigen Ausnahmen sind sie ganz minder-
wertig, werden aber zu teuren Preisen verkauft und bringen
somit einen anreizenden Gewinn. Zu diesen Schwindelerzeug-
nissen gehören nach Feststellung des Solinger Nah-
rungsmittelamtes die von dem Kaufmann Max Eich-
horn in Solingen in den Handel gebrachten Saucen-
würfel; sie sollten nach der dafür gemachten Reklame ein vor-
zügliches Nahrungsmittel und „der beste Ersatz für Fleisch“
sein. In Wirklichkeit bestanden sie bei der Nachprüfung durch
das Untersuchungsamt zu etwa einem Viertel aus Koch-
salz und drei Vierteln aus Kartoffelmehl und
Farbstoff. Sie sollten 20 Gramm wiegen, wogen meistens
aber weniger und kosteten 12 Pf[enni]g., im Kleinverkauf 15 Pf[enni]g.
Der Herstellungspreis war ganz bedeutend geringer. Das
Schöffengericht hatte E[ichhorn] wegen Feilhaltens eines minder-
wertigen Nahrungsmittels unter irreführender Reklame zu
150 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil
hatten er sowohl wie die Staatsanwaltschaft Berufung einge-
legt. Letztere beantragte in der Verhandlung vor der Straf-
kammer, auf eine erheblich höhere Strafe zu erkennen. Das
Gericht sah jedoch davon ab, mit Rücksicht darauf, daß E[ichhorn] in
seiner „Unerfahrenheit“ bei der Herstellung der Würfel sehr
unwirtschaftlich gearbeitet und deshalb nachweislich nur wenig
dabei verdient hat.