27. Oktober 1914

Akte G 505_1914_10_27_Ausgeherlaubnis

Stadtarchiv Solingen, Akte Gräfrath G 505, 27. Oktober 1914

Die Patienten des Reserve-Lazaretts Solingen erhalten zwar Ausgeherlaubnis, dürfen aber keine Wirtschaften besuchen und keinen Alkohol konsumieren. Da die Soldaten sich aber an diese Verbote nicht halten, ersucht der Chefarzt des Reservelazaretts Solingen, Dr. Döhnhoff, den Bürgermeister von Gräfrath um verstärkte Polizeikontrollen in den Gaststätten seiner Stadt.

Reservelazarett.                                                  27. Okt[o]b[er] 1914
Tgb No 389.

         An
              den Herrn Bürgermeister
                                            in Gräfrath

                      Auf Grund der Verfügung des General-Kommandos
vom 9.10.1914 VI No 8295 ist allen hier in Behandlung des Reserve
Lazaretts überwiesenen Verwundeten von hier aus einzeln untersagt worden,
Wirtschaften zu besuchen. Von einer Veröffentlichung dieses allgemeinen
Verbotes ist bisher Abstand genommen worden. Trotz des Verbotes
muß ich Ihnen mitteilen, daß mehrfach sogar betrunkene Mann-
schaften in das Lazarett zurückgekehrt sind. Diese konnten oder
wollten keine Angaben machen, in welchen Wirtschaften  ihnen die
zu großen Mengen Alkohol abgegeben wurden. Nur in sehr drin-
genden Fällen sind die Räume des Lazaretts und nur gegen
Urlaubsschein zu verlassen. Die in Privatpflege befindlichen Weiterlesen