15. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. August 1918

Das Stadtverordnetenkollegium von Langenberg kritisiert die Berufung des Bürgermeisters ins Reichsbekleidungsamt scharf

                        Die Folgen einer Berufung
   Die Berufung des Bürgermeisters Angermann von
Langenberg auf 3 Monate ins Kriegsbekleidungsamt hat zu
einer Spannung zwischen ihm und dem Stadtverordnetenkollegium
geführt. Die Stadtverordneten sind der Ansicht, daß die Berufung
nicht ohne das Zutun des Bürgermeisters erfolgt sei, zumal der
Leiter des Kriegsbekleidungsamts, Geheimrat Beutler, ein naher
Verwandter Angermanns ist, und daß der Bürgermeister ihnen von
der geplanten Berufung vorher hätte Mitteilung machen müssen, um
so mehr, da er für die Gemeinde als K.-v.-Mann als unabkömmlich
reklamiert worden sei. Demgegenüber hat der Bürgermeister in
einem Briefe erklärt, daß die Berufung plötzlich erfolgt sei. Ihm sei
zwar schon vor längerer Zeit mitgeteilt worden, daß er in eine der
Reichswirtschaftsstellen berufen werden solle; er habe aber lange Zeit
nichts davon gehört, so daß er geglaubt habe, die Sache sei erledigt.
Vor einigen Tagen habe er die Nachricht erhalten, daß er vom Re-
gierungspräsidenten vom 1. August an 3 Monate zum Reichsbeklei-
dungsamt beurlaubt sei. Er glaube nicht, daß durch seine Abwesen-
heit Nachteile für die Stadt entstünden. – Die Mißstimmung der
Stadtverordneten kam zunächst in einer absichtlich herbeigeführten be-
schlußunfähigen Sitzung zum Ausdruck. Auch an der zweiten mit der
gleichen Tagesordnung: „Berufung des Bürgermeisters auf 3 Monate
zum Reichsbekleidungsamt“ einberufenen Sitzung nahmen von 18
Stadtverordneten nur 8 teil. Die Anwesenden gaben ihren Unmut
in unzweideutiger Weise zu erkennen. Es wurde bezweifelt, ob der
Regierungspräsident berechtigt sei, den Bürgermeister zu beurlauben,
ohne vorher die Stadtverordnetenversammlung befragt zu haben,
und es wurde beantragt, bei der zuständigen Instanz, dem Minister
des Innern, Beschwerde zu erheben. Es sei, so wurde ausgeführt,
doch keine Art und Weise, Hals über Kopf den Bürgermeister weg-
zunehmen. So eilig wäre das in Berlin jedenfalls nicht gewesen.
Von anderer Seite wurde betont, daß der Bürgermeister von der
Stadt reklamiert wäre und es infolgedessen auch seine Pflicht ge-
wesen sei, die Stadtverordneten vorher zu benachrichtigen. Sicher sei
die Sache nicht von heute auf morgen gekommen. Das sei eine
Rücksichtslosigkeit. Ein weiterer Stadtverordneter erklärte, er glaube
nicht, daß die Berufung ohne den Wunsch des Bürgermeisters erfolgt
sei; denn sonst hätte er seinem Onkel, [dem] Geheimrat Beutler,
schreiben können, von seiner Berufung abzusehen. Das Vorkommnis
habe das Verhältnis der Stadtverordneten zum Bürgermeister nicht
gefestigt. Die Stadtverordneten beschlossen, Be-
schwerde beim Minister des Innern gegen die Be-
rufung des Bürgermeisters ins Reichsbekleidungs-
amt einzulegen und die Geschäfte der Stadt einstweilen von
den unbesoldeten Beigeordneten Kommerzienrat Münker und Fabrik-
besitzer Fritz Colsman führen zu lassen.