15. Mai 1918

Anweisung für die Bearbeitung von Bezugsscheinen für Bekleidung vom 15. Mai 1918

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, D 100: Anweisung an die Nebenstellen des Kriegswirtschaftsamtes der Stadt Bergisch Gladbach vom 15. Mai 1918 u.a. über die Ausstellung von Bezugsscheinen für Bekleidung.

Die zunehmende Zwangsbewirtschaftung infolge der sich zuspitzenden Versorgungskrise führte bei den Gemeinden nicht nur zum Aufbau völlig neuer Verwaltungsstrukturen, sondern gingen auch mit Eingriffen in die Privatssphäre der Bürger bis hin zur Hausdurchsuchung einher.

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Der Bürgermeister                                       Berg. Gladbach, den 15. Mai 1918
ab 16/5 M.

An die Nebenstellen!

Bestandsfragebogen bei Beantragung von Bezugsscheinen.

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14. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Mai 1918

In der Stadt Solingen ist erst nächste Woche „Windeltag“. Heute wird im Landkreis Solingen Wäsche gesammelt.

   Solingen. Verwahrt eure Windeln! Ein Windel-
tag für den Stadtkreis Solingen findet erst in der
nächsten Woche statt. Mögen also die Solinger die Wäsche, die
sie abzugeben beabsichtigen, für diesen Zeitpunkt reflektieren und sie
nicht etwa jetzt zum Windeltag des Landkreises ausgeben.

11. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Mai 1918

Der bevorstehende „Windeltag“ gilt nur für den Landkreis Solingen. In der Stadt Solingen wird zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt.

   Solingen. Der „Windeltag“ am 14. d[iesen] M[ona]ts ist eine Ver-
anstaltung des Landkreises Solingen, der man nur einen
schönen Erfolg wünschen kann. Im Stadtkreise Solingen
findet, wie wir zur Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich
feststellen möchten, eine Sammlung von Wäsche u[nd] dergl[eichen] an diesem
Tage nicht statt; infolgedessen wird auch keine der Sammlerinnen
berechtigt sein, ihre Tätigkeit auf den Stadtkreis auszudehnen.
Solingen-Stadt hat selbst einen großen Bedarf an Säug-
lingswäsche und wird auch in aller Kürze ebenfalls eine
Sammlung von Säuglingswäsche veranstalten, die
schon vor einiger Zeit stattfinden sollte, aus bestimmten Gründen
aber verschoben werden mußte. Unsere Solinger Hausfrauen mögen
also die verfügbaren Wäschestücke zurücklegen für die Solinger
Sammlung, die demnächst angekündigt werden wird.

10. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Mai 1918

Eine Sammlung „Windeltag“ des Vaterländischen Frauenvereins in Höhscheid beschlossen

   Höhscheid. Die hiesige Ortsgruppe des Vater-
ländischen Frauenvereins unter Zuziehung anderer ge-
[eigneter Frauen hielt eine Sitzung im hiesigen Rathaus-Sitzungssaale]
[ab, um über den „Windeltag“ zu beraten. Nachdem Frau Max]
Lütters und Herr Bürgermeister Pohlig die Wichtigkeit und die Be-
deutung nochmals erörtert hatten, wurde einstimmig beschlossen, für
Höhscheid 14 Werbebezirke zu bilden, in denen am 14. d[ieses] M[ona]ts je
zwei Vereinsdamen ihre Werbe- und Aufklärungsarbeit ausführen.
Die Herren Schulleiter sollen gebeten werden, das von Herrn Bürger-
meister Heinrich in Wald verfaßte Mahnwort, das im Druck er-
schienen ist, vorher durch Schulkinder zu verteilen und für jeden
Werbebezirk 2 Schulmädchen zu bestimmen, welche die Werbedamen
begleiten und die Wäschestücke in einzelnen Paketen verschnürt und
letztere mit Inhaltsverzeichnis und dem Namen des Eigentümers
versehen nach der Bekleidungsstelle im Rathause (Nebengebäude,
Zimmer 1) bringen. Hier werden die Sachen der Reihenfolge nach
in ein Verzeichnis eingetragen und am 15. d[ieses] M[ona]ts durch zwei sach-
verständige Einwohner wertgeschätzt. Am 16. und 17. d[ieses] M[ona]ts,
sollen die von den Sachverständigen festgestellten Preise – es wird
der dreifache Friedenswert ermittelt – während der Dienststunden
in der Bekleidungsstelle ausgezahlt werden. An die Einwohner
ergeht die dringende Bitte, im Interesse der Säuglingsfürsorge
Kisten und Schränke zu durchsuchen und alle entbehrlichen
Leinen- und Wäschesachen herauszugeben, damit sie für
die Säuglinge bereitgestellt werden.

3. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Mai 1918

Der Vaterländische Frauenverein sammelt Wäsche für Säuglinge in Troisdorf ein.

   Troisdorf.   Eine Haussammlung an
Wäsche für Säuglinge veranstaltet der Vater-
ländische Frauenverein, Ortsgruppe Trois-
dorf, am 7. und 8. Mai.

3. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Mai 1918

Die Kommunalverbände werden zur Beschaffung von einer Million getragener Anzüge für Arbeiter in kriegswichtigen Betrieben verpflichtet.

– Getragene Anzüge für Arbeiter. Das
Wolffsche Telegraphen-Büro teilt mit: Die
durch die Presse verbreitetet Nachricht, daß die
Reichsbekleidungsstelle die Sammlung von
einer Million getragener Anzüge für Arbei-
ter in kriegswichtigen Betrieben auf unbe-
stimmte Zeit verschoben habe, entspricht nicht
den Tatsachen. Die Kommunalverbände sind
verpflichtet, die ihnen auferlegten Mengen von
getragenen Anzügen unverzüglich zu beschaffen.

3. Mai 1918

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Taubstummen- und Blindenwesen – Verpflegung und Bekleidung der Zöglinge, Pflegegeld, Unterbringung, Beschäftigung Bd. 1, Nr. 7653, fol. 24.

Der Direktor der Taubstummenanstalt Kempen am Rhein, klagte über einen Mangel an Kleidung bei den Neuankömmlingen seiner Anstalt. Er wies darauf hin, dass er sich vorstellen könne, dass dies dem kriegsbedingten Mangel an Stoffen geschuldet war, schlug dem Landeshauptmann jedoch trotz dessen vor eine Liste an mitzubringender Kleidung festzulegen, die ihm eine Grundlage zur Beschaffung der Kleider bei den Eltern oder Bürgermeisterämtern biete. Weiterlesen

30. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. April 1918

Sentimentale Propaganda für die bevorstehende Wäschesammlung:
Am Windeltag sollen werden sogar Erbstücke gespendet werden

         Die Servietten der Großmutter.
   Der Wäscheschrank war ihr Stolz schon von den ersten Tagen
der Ehe an. Als bergisches Mädel war sie reich ausgestattet worden,
und wenn sie sonst nicht irgendwelchen Luxus frönte, so war ihr das
schönste Linnen nie zu teuer. Die Familie ist größer und größer ge-
worden, und trotz des großen Reichtums hat der Krieg sehr unter
ihren Wäscheschätzen aufgeräumt. Mit Sorgen sah sie, wie sich hier
und da an Tischtüchern, an Servietten, ja sogar an Leintüchern schad-
hafte Stellen zeigten. Und dann kam auch noch der Windeltag, an
dem sie von den spärlicher gewordenen Vorräten alles übrige ab-
geben sollte. Der Gedanke daran schmerzte sie wirklich. Nun, sie wollte
geben. Aber in ein Gefach sollte keine Unordnung gebracht werden;

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29. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. April 1918

Klarstellungen zu der Höhe der Vergütung beim Windeltag des Landkreises Solingen

                           Zum Windeltag.
   In der ersten Mitteilung über den Windeltag im Landkreise
Solingen ist gesagt worden, daß alle Wäschestücke, die zur Samm-
lung gegeben werden, bezahlt werden sollen, und zwar soll der drei-
fache Friedenswert dafür vergütet werden. Diese Angabe hat Rück-
fragen veranlaßt, und deshalb sei zur Aufklärung folgendes festgestellt:
Der Preis für Wäsche beträgt heute zweifellos ein Vielfaches vom
Friedenspreis. Diesen Verhältnissen wird dadurch Rechnung getra-
gen, daß im Prinzip der dreifache Friedenspreis bezahlt werden soll.
Dabei kann es sich aber nur um neue Wäschestücke handeln. Bei
gebrauchten Sachen können wir nicht mehr von einem Friedenspreis,
sondern nur von einem Friedenswert sprechen, der durch eine Sach-
verständigen-Kommission festgestellt werden soll. Wenn also eine
Serviette zur Sammlung gegeben wird, für die im Frieden ein
Preis von 1,50 Mark bezahlt worden ist, so vergütet die Sammel-
stelle dafür 4,50 Mark. Ist die Serviette aber schon gebraucht ge-
wesen, so daß ihr Wert im Frieden auf 1 Mark herabgesunken wäre,
so erhält der opferwillige Geber immer noch 3 Mark. Ein Opfer ist
dies zwar immer noch, wenn wir die Vergütung im Verhältnis zu
den augenblicklich üblichen Wäschepreisen betrachten. Aber ein
Opfer soll es ja schließlich auch sein, wenigstens für die Kriegszeit.
Später, wenn die Preise wieder niedriger geworden sind, wird es
den Spendern möglich sein, sich für den Erlös aus den zum Windeltag
beigesteuerten Wäschestücken Ersatz zu verschaffen. Deshalb muß
jeder geben, was er nur irgend entbehren kann.

26. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1918

Die Bevölkerung soll gebrauchte Kleidungsstücke abgeben, die als Arbeitskleidung taugen.

       Eine Million Arbeiter-Anzüge.
   Die steigenden Anforderungen für den Bedarf der Arbeiter in
der Landwirtschaft, der Kriegsindustrie, den Verkehrsbetrieben und
sonstigen kriegswichtigen Betrieben an Arbeitsbekleidung haben die
Reichsbekleidungsstelle vor die Aufgabe gestellt, in kurzer Zeit drei
Millionen Männer-Anzüge zu beschaffen. Mit Hilfe der Verbände,
der Groß-Konfektion und des Schneiderhandwerks ist es gelungen,
etwa 2 Millionen Anzüge sicherzustellen. Rund eine Million Anzüge
bleiben noch zu beschaffen, die aus den Altkleiderbeständen der Be-
völkerung entnommen werden müssen. Die von dem Reichs-Kom-
missar für bürgerliche Kleidung beabsichtigte Regelung dieser Frage
sieht eine Sammlung von getragener Männerkleidung im ganzen
Reiche vor. Für jeden Kommunalverband wird durch die Landes-
Zentralbehörde die Zahl der zu beschaffenden Anzüge festgestellt, wo-
bei als Anzug auch jede hochgeschlossene Joppe mit Hose gilt,
während Fracks, Smoking und Uniformen von der Sammlung aus-
geschlossen sind. Die abgelieferten Anzüge werden nach einem ge-
ordneten Schätzungsverfahren angemessen bezahlt. Auf ausreichende
Bezahlung wird von der Reichsbekleidungsstelle Wert gelegt. Mit
der Sammlung im Kreise wird in Kürze begonnen werden. Schon
jetzt ergeht an die bessergestellte Bevölkerung die Bitte, geeignete
Kleidungsstücke für die Sammlung zurückzulegen und bereitzuhalten.
Auch dieses Opfer wird gewiß gern jeder auf sich nehmen.

26. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1918

Frauenvereine des Landkreises Solingen sammeln Wäsche für Säuglinge.

                    Aufruf!
Im Einverständnis mit den Behörden veranstalten wir am
   Dienstag, den 14. Mai 1918,
                       einen
 Säuglingswäsche-Sammeltag
                        des
       Landkreises Solingen.
   Wir wenden uns an alle Mütter und Hausfrauen mit der
dringenden Bitte um Kinderwäsche, Tischtücher, Bettücher,
Handtücher, Mundtücher und alles Entbehrliche, was zu
Kinderwäsche verarbeitet werden kann.
   Wir zahlen dafür den dreifachen Friedenswert nach sach-
verständiger Abschätzung und geben damit die Möglichkeit der
Neubeschaffung in Friedenszeiten.
   Hausfrauen! Für des Vaterlandes Zukunft helft lindern
die große Wäschenot unserer Säuglinge und bereitet euch mit
Herz und Hand vor auf unseren Sammeltag.
                           Vaterländischer Frauen-Verein
   und sämtliche Frauen-Vereine des Landkreises Solingen.

24. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. April 1918

In diesen Zeiten eine Zeitungsnotiz wert: Joppen und Hosen erhältlich

Gräfrath. Joppen und Hosen. In den Geschäften von
Haldenwang, Solingerstraße, Lauterjung, Focherstraße, Brüne,
Kaiserstraße, Gösling, Kaiserstraße, W[it]w[e] Tang, Markt, sind Joppen
und Hosen erhältlich.

3. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. April 1918

Die Nationale Frauengemeinschaft in Ohligs bittet um Wäschespenden

Wäsche-Sammeltag.
   Die zarteste Jugend ist in Gefahr, die Zukunft unseres
Vaterlandes. Vielen Müttern fehlt es am Nötigsten, um ihre
Kleinen einigermaßen zu betten und zu kleiden. Zu beschaffen
sind diese Sachen kaum noch. Sofortige Hilfe ist dringende Not
und das Gebot der Stunde, in welcher unsere Truppen mit be-
wußter, opferwilligster Hingabe und treuester, unwandelbarer
Selbstverleugnung blutend für Deutschlands Zukunft ringen.
   Manche sorgsame Hausfrau birgt in ihrem Leinenschrank
noch allerlei Wäschestücke, woraus geschickte Hände die fehlenden
Windeln, Hemdchen, Röckchen und Kleidchen herstellen können.
   Im festen Vertrauen auf das Bewußtsein der Verantwort-
lichkeit und den so oft bewiesenen Opfersinn bitten wir unsere
Mitbürger und Mitbürgerinnen, nochmals Herzen und Schränke
zu öffnen und alles Entbehrliche zur Abgabe bereitzulegen. Die
Sachen werden am
Donnerstag, den 11. April 1918
durch Schulkinder in Begleitung unserer Bezirksdamen abgeholt
werden. Sammellokal: Schule Fürk. Alles ist willkommen:
Saubere Bett-, Leib- und Tischwäsche, besonders Servietten,
Biber- und Moltontücher, Schoner von Möbeln, Tischen,
Matratzen und Läufern, Taschentücher und dergl[eichen], alles, ge-
braucht und neu, weiß und farbig. Auch das Unbedeutendste,
kann Verwendung finden. Auf Wunsch und, wenn angängig,
werden Bezugsscheine zur Beschaffung neuer Sachen ausgestellt.
   Sollten aus Versehen bereitgelegte Sachen nicht abgeholt
werden, bitten wir, dieselben im Sitzungssaal des Rathauses
abzuliefern.
   Ohligs, den 30. März 1918.
Der Bürgermeister:             Die Nationale Frauengemeinschaft:
       Czettritz.                               Selma Schäfer.

7. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. März 1918

Aufruf des städtischen Bekleidungsamtes Solingen zum Kauf getragener Kleidung

          Erhöhte Preise
                  zahlt das
   Städtische Bekleidungsamt
    Solingen, Kaiserstraße 148/152
   für getragene Kleider, Wäschestücke u[nd] Schuhe.
   Ankauf an allen Werktagen von 8½  bis 12½ Uhr
   vormittags und von 3 bis 7 Uhr nachmittags.
            Auf Wunsch erf[olgt] Abholung.
            Fernsprecher Stadthaus 21.
   Der Verkauf derartiger Stücke an andere
      Stellen und Personen ist verboten.

2. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. März 1918

Beschlagnahmung aller Schutzkleidung für Hände bei Betriebsarbeiten

Vermischtes.
Schleiden, 1. März. Die Bekanntmachung Nr.
W. M. 90/12. 17. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung] vom 1. März 1918
enthält einen Nachtrag zu der Bekanntmachung Nr.
W.M. 1300/12. 15. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung] vom 1. Februar
1916, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung
von Kleidungs- und Ausrüstungsstücken für Heer,
Marine und Feldpost. Durch diesen Nachtrag sind
Handsäcke, Handschützer und alle anderen zum Schutze
der Hände bei Betriebsarbeiten geeigneten Web-, Wirk-,
Strick-, Filz und Seilerwaren beschlagnahmt und
meldepflichtig geworden. (Auch Anfaßlappen.) Die
erste Meldung ist bis zum 15. März 1918 an das
Webstoffmeldeamt zu erstatten. Der am 1. März
1918 vorhandene Bestand ist für sie maßgebend.
Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist bei
den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei-
behörden einzusehen.