14. Oktober 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Oktober 1914

Anweisung von Rückstellungs- und Befreiungsgesuche

Das Stellvertretende Generalkommando des
8. Armeetorps schreibt: Fortgesetzte Verstöße gegen die
Vorschriften, die immer für die Gesuchsteller eine Ver-
zögerung, für alle Dienststellen aber eine sehr große
und zu vermeidende Arbeitskraft mit sich bringen, lassen
es als sehr wünschenswert bezeichnen, wenn in allen
Blättern nochmals darauf hingewiesen wird, daß alle
Rückstellungs- und Befreiungsgesuche von noch nicht
eingestellten Unteroffizieren und Mannschaften stets an
die zuständigen Bezirkskommandos gerichtet werden
müssen. Wenn es sich um Verlängerungen von Zurück-
stellungen handelt, müssen diese Gesuche 14 Tage vor
der Erneuerung an die Bezirkskommandos eingereicht
werden, da sonst eine rechtzeitige Erneuerung nicht
gewährleistet ist. In zahlreichen Fällen sind Leute
zur Einstellung gelangt lediglich deshalb, weil diese
erfolgt war, bevor das Befreiungsgesuch einging. In
vielen Fällen sind auch Verlegenheiten dadurch ent-
standen, daß überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig die
Einarbeitung von Ersatzmännern für militärpflichtige
Leute veranlaßt wurde, trotzdem hinlängliche Zeit
dazu vorhanden war.