10. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Februar 1915

Erste Auswirkungen der zentral angeordneten Mehlbeschlagnahmung in Solingen

   Solingen. Städtische Mehllieferung. Die
erfolgte Mehlbeschlagnahme hat insoweit bereits ihre
Wirkungen ausgeübt, als eine Unzahl Bäcker durch Verbrauch
ihrer Vorräte gezwungen ist, die Städtische Zentrale in An-
spruch zu nehmen. Die Mehlabgabe wickelt sich dort ohne be-
sondere Schwierigkeiten ab; sie wird im Laufe der nächsten
Zeit wohl alle Bäckereien umfassen. Da die Bäder in der
Folge nur drei Viertel ihres bisher verbackenen Mehles ver-
backen dürfen, wird durch die Beschränkung der Abgabe auf
die Städtische Zentrale die Kontrolle und Verteilung wesent-
lich erleichtert und manche Unannehmlichkeit vermieden
werden.

9. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Februar 1915

Bäckereien in Solingen dürfen nur noch drei Brotsorten und keine Brötchen mehr backen.

   Solingen. Keine Brötchen mehr! Nun gibt’s zum
Morgenkaffee keine Brötchen mehr. Auch das „grau gewordene“
Kriegsbrötchen wird nicht mehr auf dem Tisch erscheinen. Eine
Verfügung der Behörde, die seit Mittwoch voriger Woche
herausgegeben ist, verbietet den Bäckern das Brötchenbacken.
Es dürfen nur noch drei Brotsorten, und zwar Graubrot,
Kriegsbrot und Schwarzbrot gebacken werden. Durch diese An-
ordnung sind viele kleine Bäckereien, die sich ausschließlich mit
der Herstellung von Feingebäck befaßt haben, in die große Bedräng-
nis geraten. In einer großen Anzahl von Bäckereien, die auch
Gesellen beschäftigen, ist die Arbeitszeit einge-
schränkt worden. Es wird nur noch halbe Tage gearbeitet,
da die Hauptarbeit der Bäcker in der Herstellung von Fein-
gebäck und Brötchen besteht. Das Backen von Bretzeln ist er-
laubt, doch dürfen diese Backwaren nur als Kindernahrung
dienen. Durch diese Ausnahme, die die Behörde gemacht hat,
sind viele Kleinbäcker, besonders in Burg an der W[upper], in der
Lage, ihren Betrieb, wenn auch in beschränkten Maße, fort-
zuführen.

6. Februar 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 6. Februar 1915

Für den Regierungsbezirk Düsseldorf sind nur noch bestimmte Brotsorten erlaubt. Weizenbrot darf, zum Beispiel nur noch für Kranke hergestellt werden.

Hilden, 6. Februar. Nach der Regelordnung für den Regierungsbezirk Düsseldorf sind nur fünf Sorten Backwaren zugelassen Schwarzbrot, Kriegsbrot, Weißbrot, Zwieback und Kuchen, Weißenbrot darf nur für Kranke hergestellt werden. Der Auschuß beschloß, der Bäckerinnung aufzugeben, in jedem Stadtbezirk einen Bäcker zu bestimmen, der Weizenbrot backen und auf ärztliche Vorschrift verkaufen kann. 

29. Januar 1915

1915 01 29

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. Januar 1915

Die Arbeiter in Bäckereien dürfen von jetzt an Sonntags, bis 12 Uhr mittags, beschäftigt werden. Diese Ermächtigung gilt allerdings nur, wenn jedem von ihnen mindestens an jedem dritten Sonntag die erforderliche Zeit für den Besuch des Gottesdienstes freigegeben ist.

Hilden, 20 Januar. Ueber die Sonntagsruhe in den Bäckereibetrieben wird noch gemeldet: Der Handelsminister hat die Regierungspräsidenten ermächtigt, bis auf weiteres an Sonn- und Festtagen die Beschäftigung von Arbeitern in Bäckereien bis 12 Uhr mittags unter der Bedingung zu gestatten, daß jedem Arbeiter mindestens an jedem dritten Sonntage die zum Besuche des Gottesdienstes erforderliche Zeit freizugeben ist. Diese Anordnung würde dazu führen, daß in Bäckereien – ebenso wie in Konditoreien – an Sonn- und Festtagen vormittags nach Beendigung der nächtlichen Betriebsruhe, also frühestens von 7 Uhr morgens ab, bis 12 Uhr mittags gearbeitet werden darf. Aus dem vorerörterten Grunde ermächtigt der Handelsminister die Regierungspräsidenten außerdem, soweit ein Bedürfnis dazu hervortritt, das Ansetzten des Sauerteigs für Roggenbrot am Sonntag abend durch einen Arbeiter in jeder Bäckerei höchstens während einer Stunde (etwa von 6 bis 7 Uhr) zuzulassen.

13. Januar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Januar 1915

Wegen der „Wucherpreise“ der Bäcker, der Brotindustrie und des Handels fordert die „Bergische Arbeiterstimme“ gesetzlich festgelegte Höchstpreise und Gewichte für Brot und Backwaren.

                      Das teure Kriegsbrot.
   „Bereichert Euch!“ ist auch in der Zeit des Kriegs-
not der erste Grundsatz der kapitalistischen Wirtschaftsordnung.
Während des Krieges gilt dieses Wort nächst den Lieferanten
von Kriegsmaterial besonders für die Produzenten von Lebens-
mitteln, sowie für die Händler, die sie verkaufen. Zu Anfang
des Krieges war die Steigerung der Lebensmittelpreise so toll,
daß die Behörden eingreifen und den profitgierigen Händlern
ein Halt gebieten musste. Es wurden Höchstpreise, dar-
unter auch solche für Mehl eingeführt. Für die fertigen
Backwaren sind bis heute leider keine Höchstpreise festge-
setzt; den Brotfabriken und Bäckern ist nur vorgeschrieben, in
den Verkaufsläden die Verkaufspreise ihrer Waren
sichtbar auszuhängen. Bei der Herstellung der Back-
waren wird nun in einzelnen Betrieben an Gewicht „ge-
spart“, um einen Extra-Verdienst herauszuschinden. Weiterlesen

7. Oktober 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. Dezember 1914

Versammlung der Bäckermeister im Kreis Schleiden

Einladung.
Die Bäckermeister des
Kreises Schleiden
Werden hiermit zu einer
Versammlung
behufs Gründung einer Kreisinnung sowie zu wich-
tigen Besprechungen auf
Sonntag, den 11. Oktober, nachm[ittags]. 3 ½ Uhr,
in das Hotel Resgen in Call dringend eingeladen.
Das Komitee.