7. Mai 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Mai 1916

In den Bäckereien soll wegen der Mehlknappheit an Sonntagen nicht gearbeitet werden.

    –  Die Abschaffung der Sonntagsarbeit
in den Bäckereien forderte eine vom Zentral-
verband der Bäcker einberufene Versamm-
lung, die in Berlin tagte. In einem ein-
gehenden Referate wurde darauf hinge-
wiesen, daß bei der herrschenden Mehlknapp-
heit die Sonntagsarbeit in den Bäckereien
nicht mehr notwendig ist. Schon um Vor-
räte zu sparen, empfiehlt sich ein völliges
Backverbot an Sonntagen. Durch die Ein-
schränkung der Kuchenherstellung sind so
viele Arbeitskräfte freigeworden, daß von
einem Arbeitermangel nicht mehr die Rede
sein kann. Während in den Groß-Berliner
Bäckereien auch an Sonntagen noch von
7–12 Uhr gearbeitet wird, haben ver-
schiedene Städte, z.B. Frankfurt a. d.
Oder und Liegnitz die Sonntagsarbeit in
den Bäckereien abgeschafft, ohne daß irgend-
welche Unzuträglichkeiten entstanden sind.

7. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1916

Französischer Kriegsgefangener spendet für Ohligser Kriegerfamilien

  Ohligs. „Feinde!“ Einen Beweis edelmütiger Ge-
sinnung gibt ein kriegsgefangener Franzose, der in einer hie-
sigen Bäckerei beschäftigt ist. Der Mann steuert allwöchentlich
zu der Sammlung, die in dem Betriebe für die Kriegerfami-
lien veranstaltet wird, den Betrag von zwei Mark. Für-
wahr, das ist eine schöne Tat, besonders schätzenswert bei einem
„feindlichen“ Kriegsgefangenen!

10. Januar 1916

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 10. Januar 1915

Im neuen Jahr wird noch einmal an die Verbraucher appelliert, auf die Sparsamkeit von Lebensmittel zu achten, denn trotz Brotkarten und fleischlosen Tagen wird zu viel verbraucht.

Hilden, 10. Jan. Seid sparsamer! Das zweite Weihnachtsfest im Weltkriege liegt hinter uns. Die Erinnerung an das erste Weihnachtsfest ist wieder wachgeworden und damit die Erinnerung an eine Zeit, in der viele, sehr viele mit voller Berechtigung sorgenvoll in die Zukunft sahen. Denn damals war unsere Kriegsernährung noch nicht in dem Maße sichergestellt wie heute. Inzwischen ist uns die Gewißheit geworden, daß wir diesen Krieg auf dem Gebiete der Ernährung durchhalten können, wenn wir sparsam sind, vom Brot angefangen bis zu allen übrigen Nahrungsmitteln. Es scheint aber fast, als ob man in weiten Kreisen dieses „wenn“ vergessen hat. Wer im vorigen Jahr glaubte, daß der Kuchen aus den deutschen Häusern verschwinden würde, wer erwartet hat, daß mit den fleischlosen Tagen der Fleischverbrauch wesentlich abnehmen werde, scheint sich geirrt zu haben. Wir haben es erlebt, daß die Verbraucher massenhaft sich am Abend vor den fleischlosen Tagen mit Fleisch versorgten, und es gibt keine Konditorei, keine Bäckerei in den großen Städten, in der nicht Kuchen und süße Waren in den größten Mengen zum Verkaufe stünden. Die Verantwortung scheint auf den „Staat“ und die „Polizei“ abgewälzt zu sein und der Verbraucher vergißt, daß alle staatliche Regelung letzten Endes vergeblich ist, wenn er nicht selbst mit eisernem Willen und starker Opferwilligkeit das Seinige beiträgt. Vielfach haben die Verbraucher vergessen, daß die Brotrationen, welche doch lediglich als oberste Verbrauchsgrenze gedacht ist, keineswegs für den Einzelnen die moralische Erlaubnis bedeutet nun tatsächlich soviel Brot zu essen, wie er auf die Brotkarte kaufen kann. Gerade, weil auf diesem Gebiete dem Einzelnen eine ihm zukommende Nahrungsmenge vom Staate gewährleistet wird, darf nicht vergessen werden, daß das Gebot freiwilliger Sparsamkeit und freiwilliger Beschränkung hierdurch durchaus nicht aufgehoben wird, sondern, daß es nach wie vor vaterländische Pflicht des Einzelnen ist, nur so wenig Brot zu verbrauchen, wie es ihm irgend möglich ist, und mit strenger Selbstzucht Ersparnisse an seiner Brotkarte vorzunehmen. Diese Pflicht muß heute von neuem betont und eingeschärft werden. Wenn wir uns an der Schwelle des neuen Jahres fragen, was wir selbst getan haben, um den Aushungerungsplan unserer Feinde zunichte zu machen, dann werden wir sagen: „es muß anders werden als in letzter Zeit!“ Diese Einsicht tut uns bitter Nott, denn mit ihr steht viel, sehr viel auf dem Spiele.

30. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. September 1915

Werbung für die Großbäckerei der Konsum-Genossenschaft „Solidarität“ Ohligs

Konsum-Genossenschaft „Solidarität“-Ohligs
                           E.G.m.b.H.
Wir bringen den werten Mitgliedern unsere erstklassig eingerichtete
                      Grossbäckerei
              in empfehlende Erinnerung.
  Jeder überzeugte Genossenschaftler konsumiert nur Backwaren
      aus seiner eigenen Bäckerei.
                Der Vorstand.

11. Mai 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Troisdorfer Zeitung vom 11. Mai 1915

Der 36-jährige Troisdorfer Soldat Hermann Mallmann, Mitglied im Kameradschaftlichen Kriegerverein und im Männer-Gesang-Verein „Cäcilia“, diente im Landwehr-Infanterie-Regiment 28. Er war verheiratet, Vater eines Kindes und Träger des „Eisernen Kreuzes“. Soldat Mallmann, von Beruf Bäcker, starb bereits am 23. April 1915 bei Ossowice in Russland.

26. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1915

Höhscheider Bäcker vor Gericht

Höhscheid. Bäcker vor Gericht. Zwei hiesige
Bäckermeister hatten sich am Samstag vor dem Solinger
Schöffengericht wegen Uebertretung der jetzt geltenden Back-
vorschriften zu verantworten. Einer der angeklagten Meister,
der nach 7 Uhr abends in seinem Betriebe an der Herstellung
von Backwaren gearbeitet hatte, wurde zu 10 Mark Geldstrafe
oder 2 Tagen Gefängnis verurteilt.  Bei dem zweiten Ange-
klagten handelte es sich um ein Mindergewicht seiner Back-
waren. Ein Beamter fand bei einer Revision in einem Brot-
verkaufsladen ein Weißbrot aus der Bäckerei des Angeklagten,
das statt 2 Pfund nur 900 Gramm wog. Bei dem Nachwiegen
anderer Brote der Bäckerei ergab sich ebenfalls eine Fehlmenge
von 100 Gramm. Das Schöffengericht verurteilte den Ange-
klagten zu 50 Mark Geldstrafe.

14. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. April 1915

Die ab dem 25. April 1915 im Stadtkreis Solingen gültige „Verordnung über Abgabe von Brotkarten“ in ihrer ganzen bürokratischen Herrlichkeit.

    Verordnung über Ausgabe von Brotkarten
                      im Stadtkreise Solingen.
   Auf Grund des § 36 der Bekanntmachung des Bundesrats über
die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25.
Januar 1915 und der Ausführungsanweisung hierzu von dem-
selben Tage wird mit Zustimmung des Herrn Regierungs-Präsiden-
ten für den Stadtkreis Solingen folgendes bestimmt:
                           I. Allgemeine Bestimmung.
   § 1. Vom 25. April 1915 an darf Brot und Mehl an die Ver-
zehrer nur von Bäckereien (Brotfabriken) und solchen Verkaufsstellen
geschäftlich abgegeben werden, die von mir zugelassen sind.
   Mehl im Sinne dieser Bestimmung ist Weizen-, Roggen, Hafer-
und Gerstenmehl.
   § 2. Brot und Mehl darf nur gegen Vorzeigung einer Brotkarte
abgegeben und entnommen werden, die dem verbrauchenden Haushalte
mit 4wöchiger Gültigkeit übergeben wird.
   § 3. Brot und Mehl darf nur innerhalb der auf der Karte an-
gegebenen Höchstmenge verabfolgt werden, wobei 350 Gramm Mehl
gleich einem Pfund Brot gerechnet werden. Brot darf nur im Ganzen
abgegeben werden oder in Teilen nach Gewicht.

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10. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1915

Die ersten Prozesse wegen Vergehen gegen die Mehl- und Bortverordnungen wurden vor den bergsichen Gerichten verhandelt. Bäcker und Brothändler erhalten verleichsweise geringe Strafen..

                         Mehl- Prozesse.
   Eine Unzahl von Prozessen wegen Uebertretung der
neuen Verordnungen über die Mischung und Ver-
backung von Mehlsorten, zu frischen Brotver-
kaufes, falscher Deklarierung von Mehlvor-
räten usw. werden demnächst die Strafkammer beschäftigen.
Die deswegen unter Anklage gestellten Geschäftsleute – Bäcker
meister, Inhaber oder Leiter von Nahrungsmittelgeschäften –
wohnen in Elberfeld, Barmen, Ronsdorf, Remscheid,
Ohligs, Solingen, Mettmann usw.; es gibt wohl
kaum eine Stadt oder ein Landstädtchen im Landgerichtsbezirk,
in dem nicht wenigstens einer jener „Sünder“ wohnt. Das er-
scheint begreiflich, wenn man hört, daß weit über 300 der-
artiger Prozesse anhängig sind und sich diese Zahl noch stets
vergrößert. (Ein Gegenstück zu den vielen Schnapsprozessen, die
teils schon erledigt sind, sich teils och in der Schwebe befinden.)

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8. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Solinger Tageblatt 8. April 1915

Solinger Brotverkäufer und Bäcker behalten unrechtmäßig Brotkarten ein, um Kunden an sich zu binden.

   = Solingen. 8. April. Ein außerordentlich ungerechtes
Verfahren haben an den letzten Tagen verschiedene Brot-
verkäufer in unserer Stadt angewendet. Leute, die Brot
verlangten und den Brotverkäufern ihre Brotkarte gaben, er-
hielten sie nicht zurück, sondern diese wurde von den Händlern
festgehalten, um so die Kundschaft für längere Zeit an sich zu
ketten. Ist dies Verfahren unzulässig und strafbar, so hat es
für diejenigen Leute, die an den letzten Tagen umgezogen sind,
den Nachteil, daß sie eventuell aus dem Nordviertel der Stadt
im Südviertel und umgekehrt ihren Brotbedarf decken müssen.
In verschiedenen solchen Fällen mußte bereits die Polizei ein-
schreiten, um die Leute wieder in den Besitz ihrer Brotkarte
zu bringen. Die Brotverkäufer oder Bäcker, die ähnlich ver-
fahren, machen sich strafbar, und wird in solchen Fällen scharf
vorgegangen werden.

17. März 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. März 1915

Die Stadt Solingen droht Händlern und Bäckern, die zu hohe Preise für Weizenmehl verlangen, mit Konsequenzen.

   Solingen. Den Nahrungsmittelwucherern
unter den Solinger Bäckern schreibt der Herr Oberbürger-
meister dieses Sprüchlein ins Stammbuch: Es ist zur Kenntnis
gelangt, daß im Stadtkreise von Bäckern und Händlern für das
Weizenmehl der Preis von 40 Pf[enni]g und mehr für das Pfund
gefordert wird. Dieser Preis steht zu dem Ein-
kaufspreis des Mehles in keinem Verhält-
nis. Es wird zur Kenntnis gebracht, daß Händlern und
Bäckern in Zukunft kein Mehl mehr ersetzt werden
wird, wenn der Verkaufspreis 32 Pf[enni]g für
das Pfund übersteigt. Eine fortlaufende Kontrolle
der in Betracht kommenden Geschäfte ist angeordnet.

1. März 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 1. März 1915

Ein Bäcker in Hilden hat sich des Verkaufs von Brot aus Weizenmehl strafbar gemacht. Die Strafe: 60 Mark.

Hilden, 1. März. Entgegen den Bestimmungen der Bundesratsverordnung hatte ein hiesiger Bäcker Brot aus Weißenmehl gebacken und auch in den Handel gebracht. Er wurde deshalb von dem Schöffengericht in Gerresheim zu 60 Mark Geldstrafe verurteilt. Seine Einwendung, daß er dem Gesellen den Zusatz von Roggenmehl anbefohlen habe, dieser der Weisung aber nicht nachgekommen ist, schützte ihn nicht vor Strafe, da er für die Mischung des Mehles verantwortlich sei.

27. Februar 1915

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Februar 1915

Verordnung über die Ausgabe von Brotbezugsbüchern an Einwohner des Kreises Schleiden ab 01. März 1915

Verordnung
Auf Grund der §§ 34 ff. der Bekanntmachung des
Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit
Brot und Mehl vom 25. Januar 1915 bestimme ich
hiermit folgendes:
Vom 1. März 1915 ab darf Brot und Mehl nur
auf Grund eines von dem zuständigen Bürgermeister
ausgestellten Brotbezugsbuches an die Bewohner des
Kreises Schleiden verabfolgt wird. Weiterlesen

26. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Februar 1915

Einzelne Bäckermeister umgehen die Preis- und Gewichtsvorgaben der Bäckerinnung für Brot. Die „Bergische Arbeiterstimme“ verurteilt diese „Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit“ scharf.

Solingen. Hausfrauen, wiegt das Brot nach!
Von verschiedenen Seiten sind bei uns Klagen eingelaufen, daß
einzelne Bäcker das Brot erheblich leichter im Gewicht liefern
als es nach den Beschlüssen der Bäckerinnung zulässig ist. Die
Innung setzte bekanntlich das Gewicht eines Schwarzbrotes auf
vier Pfund fest. Der Verkaufspreis für ein solches Brot ist
0,70 Mark. Nun kommen in der letzten Zeit Fälle vor, in denen
an diesem vorgeschriebenen Gewicht bis zu einem vier-
tel Pfund fehlte, auch fordern verschiedene Bäcker für dieses
leichtere Brot statt 0,70 Mark – 0,80 Mark. Es scheint,
als ob einzelne Bäckermeister die Beschlüsse der Innung für sich
nicht bindend erachten. Diesen Leuten muß der Star ge-
stochen werden, es muß ihnen begreiflich gemacht werden,
daß die Lebensinteressen der ganzen Bevölkerung höher stehen,
als das Streben, sich zu bereichern, das bei einigen Bäcker-
meistern jetzt so unschön auffällt.

22. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Februar 1915

Das Backen der Burger Bretzeln in der bisherigen Weise wird vom Regierungspräsidenten in Düsseldorf verboten.

Burg a[n] d[er] Wupper. Keine Burger Bretzeln
mehr! Eine Versammlung der Bäcker des Kreises Mettmann
hatte sich, wie gemeldet, kürzlich dahin ausgesprochen, dass die
Burger Bretzeln ähnlich wie Zwieback Kindernahrung
seien, die weiter gebacken werden dürfe. Der Regierungsprä-
sident von Düsseldorf hat diese Ansicht nicht geteilt. Er hat
verfügt, dass das Backen der Bretzeln in der bisherigen Weise
verboten werde. Die Burger Bretzeln könnten nur dann auf
den Markt gebracht werden, wenn der Mehlzusatz höchstens
10 Prozent betrage und wenn sie als Kuchen gebacken würden.
Wie den Brötchen, dürfte damit auch den Burger Bretzeln für
die Dauer des Krieges ein Ende bereitet sein. – Nach der An-
sicht von Sachkennern wird es vielen Burger Bretzelbäckern
schwer werden, über die Zeit des Backverbots ohne Verlust
ihrer Existenz hinwegzukommen.

11. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Februar 1915

Eine Versammlung der Solinger Bäcker diskutiert die wirtschaftliche Lage und legt Brotsorten und Brotpreise fest.

            „Unser täglich Brot. . .“
   Eine außerordentliche Versammlung der Solinger Bäcker-
Innung, die gestern abend bei Soffel am Südwall tagte, be-
faßte sich mit der Festsetzung der Brotpreise. Der
Obermeister und Stadtverordnete Bremen teilte der Ver-
sammlung mit, daß eine Versammlung der Obermeister der
bergischen Bäcker-Innungen in Elberfeld die folgenden Brot-
preise festgelegt habe:
     1 vier pfündiges Schwarzbrot                    70 Pf[enni]g
     1 drei pfündiges Kriegsbrot                       70 Pf[enni]g
     1 zwei pfündiges Graubrot mit Milch       60 Pf[enni]g.
     1 zwei pfündiges Graubrot ohne Milch     55 Pf[enni]g.
   Ueber die Frage, ob noch Brötchen gebacken werden dürften
eher nicht, herrschte bei den Bäckern keine einmütige Ansicht. Weiterlesen