21. Januar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Januar 1917

Kriegerwitwen können bei Wiederverheiratung Abfindungsgelder erhalten.

      –  Abfindungsgelder an Kriegswitwen.
Die Witwen, denen anläßlich des gegenwär-
tigen Krieges ein Kriegswitwengeld gewährt
ist, können, falls die Wiederverheiratung
unter gewissen Voraussetzungen stattfindet,
eine einmalige Abfindungssumme bis zur
Höhe von fünf Sechstel des dreifachen Betra-
ges der Kriegsversorgung erhalten. Anträ-
ge sind an die örtlichen Fürsorgestellen oder
die Ortspolizeibehörde zu richten.