3. Dezember 1914

1914 12 03

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. Dezember 1914

Mitteilung der Reichspostverwaltung zur Handhabung kleinerer Päckchen zugunsten der Truppen.

Hilden, 3. Dez. Die Reichspostverwaltung weist darauf hin, daß es zweckmäßig sei, die kleinen 250- oder 500- Gramm-Paketchen mit dem Vermerk „Wenn unbestellbar, zur Verfügung des Truppenteils“ zu versehen, damit die Sendungen anderen Mannschaften zugute kommen, sofern der Adressat vermißt, gefallen oder nicht zu ermitteln ist.


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Stadtarchiv Hilden (3. Dezember 2014). 3. Dezember 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cmkj


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