23. November 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. November 1914

Die freien Gewerkschaften in Solingen befassen sich mit dem Problem der kriegsbedingten Arbeitslosigkeit. Die Gewerkschaftsorganisationen haben ihre arbeitslosen Mitglieder seit Kriegsbeginn aus eigenen Finanzmitteln unterstützt. Da diese Unterstützung allerdings auf lange Sicht in diesem Umfang nicht allein von den Gewerkschaften getragen werden kann, fordern sie einen Ausbau des öffentlichen Unterstützungswesens und richten einen konkreten Vorschlag an die Stadträte von Solingen, Ohligs, Höhscheid, Wald und Gräfrath.

     Die Gewerkschaften gegen die
                     Kriegsnot.
   Der Ausschuß des Gewerkschaftskartells für Solingen und
Umgegend hat an die Bürgermeister und die Stadtverordneten-
kollegien der Stadtgemeinden Solingen, Wald, Höh-
scheid, Gräfrath und Ohligs diese Eingabe gerichtet:
          Solingen, den 20. November 1914.
          An den Herrn Bürgermeister,
      die Herren Beigeordneten und Stadtverordneten!
   Das Gewerkschaftskartell für Solingen und Umgegend erlaubt
sich hiermit, dem Herrn Bürgermeister, den Herren Beigeordneten           
und Stadtverordneten den in der Anlage beigefügten Entwurf einer
gemeindlichen Arbeitslosenfürsorge zur baldigen Verwirklichung zu
unterbreiten.
   Zur Begründung gestatten wir uns folgendes zu bemerken:
   Die bis jetzt in die Wege geleitete Fürsorge muß als unzulänglich
bezeichnet werden. Das trifft sowohl auf die gewährten Unter-
stützungen, wie auch auf die Löhne und Beschäftigungszeit der Not-
standsarbeiter zu. Hätten sich die Gewerkschaften nicht bisher in so
umfassender Weise ihrer arbeitslosen Mitglieder angenommen, wären
unsagbares Elend und Not über diese Opfer des Krieges herein-
gebrochen. Nach einer vom Gewerkschaftskartell ver-
anstalteten Erhebung hatten die angeschlossenen Gewerkschaften, die
vor dem Kriege über 9688 Mitglieder verfügten, bis zum 1. Oktober,
also in 8 Wochen, während des Krieges 112 117,27 Mark an Unter-
stützungen für die Arbeitslosen ausgezahlt. Im gleichen Zeitraum
zahlte der Industriearbeiter-Verband an seine Mitglieder die Summe
von 94 409,48 Mark. Zusammen wurden also von den dem Gewerk-
schaftskartell angeschlossenen Gewerkschaften und vom Industrie-
arbeiter-Verband bis zum 1. Oktober 206 616,75 Mark an die arbeits-
losen Mitglieder ausgezahlt. Legt man ähnliche Verhältnisse auch
für Oktober zugrunde, so ergibt sich eine runde Summe von
300 000 Mark, die in drei Monaten für die Arbeitslosen gezahlt
wurden. Gegenüber dieser Summe verschwinden die Aufwendungen
durch die Gemeinden, in denen die oben bezeichneten Gewerkschaften
ihr Wirkungsgebiet haben, vollständig. Große Aufwendungen zur
Unterstützung der Opfer des Krieges, die Sache des Staates und der
Gemeinden sein sollten, sind so von den Gewerkschaften diesen ab-
genommen worden.
   Um so dringender müssen daher die Gewerkschaften von den Ge-
meinden verlangen, daß nunmehr, nachdem zum Teil die Dauer
der Unterstützung bei einer Reihe von Gewerk-
schaftsmitgliedern abgelaufen ist und anderseits in
vielen Arbeiterfamilien der zurückgelegte Not-
groschen verbraucht ist, das Unterstützungswesen derart aus-
gebaut wird, damit die Arbeitslosen nicht der Not und dem Elend
preisgegeben sind. Wenn auch heute die Zahl der Arbeitslosen nicht
mehr so groß ist wie nach Ausbruch des Krieges, so ist auch heute noch
diese Zahl erschreckend hoch. Das Gewerkschaftskartell zählte am
1. Oktober von noch vorhandene 6900 Mitgliedern 1992 vollständig
und 3405 tageweise Arbeitslose. Der Industriearbeiter-Verband hatte
am gleichen Tage noch 1150 vollständig arbeitslose Mitglieder, und
gleichfalls war ein großer Prozentsatz teilweise arbeitsloser Mitglieder
vorhanden. Berücksichtigt man dabei, daß von dieser Feststellung nur
der freigewerkschaftlich organisierte Teil der Gesamtarbeiterschaft er-
faßt wurde, so ergibt sich, wie stark die Arbeitslosigkeit in unserem
Industriebezirk ist. Aber nicht nur die Arbeiter, auch für kleinere
Gewerbetreibende und stellenlose Angestellte wird etwas getan werden
müssen. In diesen Kreisen ist die Not gleichfalls sehr groß. Die
festzulegenden Unterstützungssätze müssen derart bemessen werden,
daß die Arbeitslosen wenigstens notdürftig leben können. Bei den
heutigen Unterstützungssätzen ist dies nicht möglich. Berücksichtigt
muß auch werden, wie infolge des Wuchers mit den Lebensmitteln
die Preise gestiegen sind. Die Folge dieser unzugänglichen Unter-
stützungen wird die Unterernährung weiter Schichten der minder-
bemittelten Klassen sein. Die große körperliche und gesundheitliche
Schäden über die Betroffenen bringt. Auch an die Zahlung der
Miete muß bei den Arbeitslosen gedacht werden, da diese nicht, wie
die Familien der Kriegsteilnehmer, vor der Exmission geschützt sind,
sondern Gefahr laufen, bei Nichtzahlung der Miete obdachlos zu
werden. Hierzu schlagen wir die Bewilligung der Hälfte der Miete
vor, wie es bis Ende September gewesen ist.
   Die gewerkschaftlich organisierte Arbeiterschaft gibt sich der Hoff-
nung hin, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Fürsorge der
Arbeitslosen eine wohlwollende Prüfung erfahren und die Zustim-          
mung der Stadtverordneten-Versammlung finden werden. Auch wir
verkennen nicht, daß damit der Gemeinde gewaltige Lasten auferlegt
werden. Hier muß, wenn die Gemeinden dazu nicht mehr imstande
sind, der Staat eingreifen und den Gemeinden ausreichende Zuschüsse
gewähren.
  Der Ausschuß des Gewerkschafts-Kartells für Solingen und Umgegend
                                I. A.: August Heimann.

   Dieser Eingabe ist angeschlossen ein Entwurf für eine kom-
munale Arbeitslosenfürsorge. Er lautet:
   Von der Stadtgemeinde können nach Beschluß der dafür
zuständigen Kommission auf folgender Grundlage Unterstützung
gewährt werden:
   a) Angestellten und Arbeitern, welche trotz Arbeitsfähigkeit
       und Arbeitswilligkeit eine Beschäftigung nicht finden
       können;
   b) kleinen Gewerbetreibenden und Angehörigen freier Be-
       rufe, die unter der gegenwärtigen Wirtschaftslage außer-
       stande sind, sich und ihre Familie zu ernähren.
   Diese Unterstützung beträgt :
  a) für eine alleinstehende Person        5,60 M[ar]k pro Woche
  b) für das Familienoberhaupt             4,80   „        „      „
  c) für die Ehefrau, die b. Mann lebt   3,50   „        „      „
  d) für ein Kind über 14 Jahre             3,50   „        „      „
  e) für ein Kind von 10-14 Jahre         2,80   „        „      „
  f) für ein Kind unter 10 Jahren           2,20   „        „      „
  g) die Hälfte der Miete bis zu einem Mietbetrag von 30
    Mark pro Monat.
   Auf diese Unterstützung werden in Anrechnung gebracht:
       1. Etwaiges Arbeitsverdienst und sonstige Einkünfte des
           Haushaltungsvorstandes voll.
       2. Gleichartige Bezüge von den dem elterlichen Haushalt
           zugehörenden Angehörigen zur Hälfte.
       3. Arbeitslosen-Unterstützung der Gewerkschaften, Ein-
           kommen aus Notstandsarbeiten,  kleine Renten und
           Pensionen zur Hälfte.
   Die Unterstützung wird nur solchen Personen gewährt, die
mindestens seit dem 1. Juli d[es] J[ahre]s hier ihren ständigen Wohn-
sitz haben und mindestens 6 Tage ohne Arbeit sind. Die Stadt-
gemeinde behält sich vor, einen Teil der Unterstützungen in
Naturalien (Kohlen oder Kartoffeln) zur Auszahlung zu
bringen, jedoch soll der zur Auszahlung kommende Bargeld-
betrag mindestens pro Woche die Hälfte der zugebilligten Unter-
stützung betragen.

   Man wird diesen Vorschlägen zugestehen müssen, daß sie
sich in den gebotenen Grenzen äußerster Bescheidenheit bewegen.
Die vorgeschlagenen Unterstützungssätze fordern nur so viel, wie
unbedingt zu des Lebens Notdurft gehört. Diese Sätze find ab-
solut notwendig, um daß Gespenst des Hungers und der Unter-
ernährung von den Türen der Kriegs-Notleidenden zu
scheuchen. Wir haben das Vertrauen zu den Gemeinde-Vertre-
tungen, daß sie den bitteren Notwendigkeiten der Zeit ent-
sprechen und nach der von den Antragstellern gewünschten
Prüfung sich zu dieser Forderung eines Existenzminimums be-
kennen werden.
… Denn eins ist not: die jetzt unter den Kriegsnöten leidende
Bevölkerung vor dem gesundheitlichen Niedergang zu bewahren
und der mit ihr aufwachsenden jungen Generation die
Möglichkeit zu schaffen, ein kraftvolles, unbeugsames Geschlecht           
zu werden. Wir haben ja im letzten Vierteljahre gesehen, wie
nötig dies ist. Gegenüber diesen Zukunftsnotwendigkeiten müssen          
kleinliche Rücksichten finanzieller Art in den Hintergrund ihrer
bescheidenen Bedeutung treten. Geld und Geldeswert
lassen sich wieder ansammeln, die mobilen Kräfte un-
seres Wirtschaftsgetriebes und unseres Volkslebens, die durch
eine Verelendung der großen Masse vernichtet würden,
wären unersetzlich, wären für die Weiterentwicklung unseres
Volkes unwiederbringlich dahin!
   Wir hoffen, daß sich die Stellen, an die sich diese Eingabe
richtet, unseren Gründen nicht verschließen. Sie werden dies
um so weniger können, als sie alle den petitionierenden Ge-
werkschaften werden zugeben müssen, daß sie in dem bisherigen
Verlaufe des Weltkrieges dem Staate und der Gemeinde in
dem gleich schweren Kampfe gegen die Massennot unschätzbare
Dienste geleistet haben. Auch in dieser Richtung läßt ja die
Eingabe in imposanter Einfachheit die Zahlen ihre un-
wiederleglichen Gründe vorbringen. Diese Zahlen erzählen
von der Gewalt der Solidarität und von der Uneigennützigkeit
der organisierten Arbeiterschaft mehr, als dicke Bücher sagen
könnten. Es heist auch in diesem großen Ringen, wie es bei
einem unserer größten Dichter heißt:
                  Und setzet Ihr nicht Euer Alles ein,
                  Nie wird Euch das Leben gewonnen sein !

Stadtarchiv Solingen
Stadtarchiv Solingen

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (23. November 2014). 23. November 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/cmhf


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