27. Oktober 1914

Akte G 505_1914_10_27_Ausgeherlaubnis

Stadtarchiv Solingen, Akte Gräfrath G 505, 27. Oktober 1914

Die Patienten des Reserve-Lazaretts Solingen erhalten zwar Ausgeherlaubnis, dürfen aber keine Wirtschaften besuchen und keinen Alkohol konsumieren. Da die Soldaten sich aber an diese Verbote nicht halten, ersucht der Chefarzt des Reservelazaretts Solingen, Dr. Döhnhoff, den Bürgermeister von Gräfrath um verstärkte Polizeikontrollen in den Gaststätten seiner Stadt.

Reservelazarett.                                                  27. Okt[o]b[er] 1914
Tgb No 389.

         An
              den Herrn Bürgermeister
                                            in Gräfrath

                      Auf Grund der Verfügung des General-Kommandos
vom 9.10.1914 VI No 8295 ist allen hier in Behandlung des Reserve
Lazaretts überwiesenen Verwundeten von hier aus einzeln untersagt worden,
Wirtschaften zu besuchen. Von einer Veröffentlichung dieses allgemeinen
Verbotes ist bisher Abstand genommen worden. Trotz des Verbotes
muß ich Ihnen mitteilen, daß mehrfach sogar betrunkene Mann-
schaften in das Lazarett zurückgekehrt sind. Diese konnten oder
wollten keine Angaben machen, in welchen Wirtschaften  ihnen die
zu großen Mengen Alkohol abgegeben wurden. Nur in sehr drin-
genden Fällen sind die Räume des Lazaretts und nur gegen
Urlaubsschein zu verlassen. Die in Privatpflege befindlichennächste Seite
und in ihrer Familie untergebrachten Mannschaften haben einen
Ausweis mit ihrem Namen und den Namen des behandelnden
Arztes.(:s. Muster 🙂 Es lassen sich also leicht die Namen der einzelnen, die
in Wirtschaften angetroffen werden, feststellen.
Ich bitte hiermit, durch die Beamten der Polizei-Verwaltung
die Wirtschaften zu untersuchen und die Namen der dort angetroffenen
Soldaten festzustellen und dem Reserve-Lazarett zur militärischen
Bestrafung mitzuteilen. Gleichzeitig bitte ich die militärische und
ärztliche Controlle der hierher überwiesenen Mannschaften dem Reserve-
lazarett dadurch zu erleichtern, daß durch die Beamten der Polizei-Ver-
waltung Meldung gemacht wird, wenn die Familienverhältnisse
eine gute Verpflegung ectr. nicht Gewähr leisten. In diesen Fällen
wird sogleich Lazarettaufnahme angeordnet. An Beköstigung für
die in Privatpflege untergebrachten Mannschaften wird täglich 75 [Pfennig]
neben der Löhnung (für Gemeine 33 [Pfennig]) vom Reservelazarett bezahlt.

                                                                         Der Chefarzt
                                                                           Dr. Dönhoff
                                                                             Stabsarzt


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