Stadtarchiv Solingen, Akte Solingen S 5700, Bekanntmachung Landrat Solingen 8. Oktober 1914
Der Landrat Lucas teilt den Wirten im Landkreis Solingen mit, dass er das Branntweinverbot gelockert habe, indem er den „Verkauf von Branntwein über die Strasse“ wieder erlaubt.
Opladen, den 8. Oktober 1914.
Nr. 5779
Auf Grund mündlicher Vorstellungen von Herren des
Wirteverbandes und weiterer Erkundigungen habe ich mich
auch in Rücksicht auf die kältere Jahreszeit entschlossen,
das Verbot vom 24. August d[iese]s J[ah]rs, soweit es den Verkauf
von Branntwein über die Strasse betrifft, hiermit bis auf
weiteres aufzuheben.
Ich tue dies in der sicheren Erwartung, dass die Wirte
selbst mit dazu beitragen werden, in dieser ernsten Zeit
Misstände zu vermeiden, wie sie sich aus einen übermässigen
Branntweingenuss unzweifelhaft ergeben. Die Herren vom Wirte-
verband haben versprochen, dass die Herren Wirte selber auf
Verfehlungen aufmerksam machen wollen; auch habe ich die
Polizeibehörden angewiesen, in dieser Richtung strengstens
zu verfahren und festzustellen, wo im Einzelfall zum Brannt-
wein- Missbrauch Anlass gegeben wird. Ich hoffe, dass sie
zu Klagen keine Veranlassung finden. Jedenfalls würden Wirte
denen Verstösse in dieser Richtung nachgewiesen werden, auf
Einleitung des Konzessions- Entziehungsverfahrens zu rechnen
haben.
Das Verbot vom 24. August, betreffend den Ausschank alkoholhaltiger
Getränke an Schaltern und in Stehbierhallen bleibt bestehen.
Ich benutze die Gelegenheit, die Herren Wirte unter Bezug-
nahme auf mein Rundschreiben vom 8.August 1912 nochmals
darauf aufmerksam zu machen, dass es bei Strafe verboten ist,
Branntwein vor 8 Uhr morgens sowie an Betrunkene oder Kinder
unter 14 Jahren zu verkaufen oder auszuschenken. Zuwider-
handlungen werden strengstenst untersagt.
An
die Herren Wirte
des Kreises. Landrat Lucas.
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Stadtarchiv Solingen (8. Oktober 2014). 8. Oktober 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cm8p