Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. April 1918
Wichtige Termine für die Zeichner der 8. Kriegsanleihe – in der Theorie
Merktage der „Achten“
1918, 18. April Letzter Tag der Zeichnungsfrist. Bis mittags 1 Uhr werden Zeich-
nungen entgegengenommen. Wer bis dahin, obwohl er dazu in der
Lage ist, nicht gezeichnet hat, handelt pflichtvergessen gegen das Vaterland und schädigt
sich selbst, indem er sich die wertvollen Vorteile entgehen läßt, die die 8. Kriegs-
anleihe durch hohen Zinsgenuß, hohe Rückzahlungs- und Auslosungsgewinne bietet.
´´ 27. April Einziger Pflichtzahltag für die Postzeichner, erster Pflichtzahltag für
alle anderen Zeichner. Die bei einer Postanstalt angemeldeten Zeich-
nungen können in der Zeit vom 25. März bis 27. April voll bezahlt werden, es
werden dann Stückzinsen für 63 Tage vergütet. Die Postzeichnungen müssen
spätestens am 27. April bezahlt werden. Auf alle übrigen Zeichnungen müssen
bis spätestens 27. April 30 Prozent des zugeteilten Betrages eingezahlt werden, sofern
die Summe der am 27. April fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 M[ark] ergibt.
´´ 24. Mai Zweiter Pflichtzahltag. Spätestens bis zu diesem Tage sind weitere
20 Prozent des zugeteilten Betrages zu bezahlen, sofern die gezeichnete
Summe 200 M[ark] oder darüber beträgt. Wer 200 M und ebenso wer 300 M gezeichnet hat,
muß am 24. Mai, da insgesamt 50 Prozent des gezeichneten Betrages fällig sind, 100 M
bezahlen. Dagegen hat, wer 100 M gezeichnet hat, am 24. Mai noch nichts zu zahlen.
´´ 21. Juni Dritter Zahltag. Von dem zugeteilten Betrag sind weitere 25 Prozent
zu bezahlen. Auch jetzt hat, wer 100 M zeichnet, noch nichts zu
zahlen, da der am 21. Juni fällige Teilbetrag, insgesamt 25 Prozent, noch nicht
100 M ergibt. Wer 200 M gezeichnet hat, ist am 24. Juni zur Bezahlung der
zweiten Hälfte des Betrages noch nicht verpflichtet, da an diesem Tage insgesamt
erst 75 Prozent des Zeichnungsbetrages fällig sind. Wer dagegen 500 M gezeichnet
hat, bezahlt am 21. Juni weitere 100 M.
´´ 1. Juli Beginn des Zinsenlaufes der 8. Kriegsanleihe. Bei Zahlungen vor oder
nach dem 30. Juni werden Stückzinsen wie herkömmlich verrechnet.
´´ 18. Juli Vierter und letzter Pflichtzahltag, bis zu dem die restlichen 25 Prozent
zu bezahlen sind. Erst an diesem Tage ist, wer 100 M gezeichnet hat,
zur Bezahlung verpflichtet. Diejenigen, die 200 M oder 300 M gezeichnet haben,
bezahlen am 18 Juli die letzten 100 M.
1919 2. Januar Zum ersten Male werden die Zinsscheine der 8. Kriegs-
anleihe fällig. Die Halbjahreszinsen der Schuld-
verschreibungen betragen für 1000 M Nennwert 25 M, die der Schatz-
anweisungen für 1000 M Nennwert 22,50 M.
´´ 15. April Ablauf der Sperrfrist für Schuldbuchzeichnungen.
1924 1. Oktober Bis zu diesem Tage müssen unter allen Umständen auf
die Schuldverschreibungen der 8. Kriegsanleihe 5 v. H.
Zinsen gewährt werden. Bei etwaiger Ermäßigung des Zinsfußes nach
dem 1. Oktober 1924 muß das Reich den Inhabern der 5 zinsigen
Schuldverschreibungen die Rückzahlung zum vollen Nennwert anbieten.
1927 1. Juli Frühestens auf diesen Tag kann das Reich die in der
Zeit vom Januar 1919 bis Juli 1927 nicht ausgelosten
4½ zinsigen Schatzanweisungen der 8. Kriegsanleihe zur Rückzahlung
zum Nennwert kündigen. Die Inhaber der ausgelosten Schatz-
anweisungen können statt der Barzahlung neue Schatzanweisungen
fordern, die vom Juli 1927 ab 4 zinsig und bei der späteren Auslosung
mit 115 M für je 100 M Nennwert rückzahlbar sind.
1937 1. Juli Frühestens auf diesen Tag kann das Reich die
in der Zeit vom Juli 1927 bis Juli 1937 nicht
ausgelosten 4 zinsigen Schatzanweisungen zur Rückzahlung zum Nenn-
wert kündigen. Die Inhaber der ausgelosten Schatzanweisungen können
statt der Barzahlung neue Schatzanweisungen fordern, die vom
1. Juli 1937 ab 3½ zinsig und bei der späteren Auslosung mit 120 M
für je 100 M Nennwert rückzahlbar sind.
1967 1. Juli An diesem Tage werden die bis dahin etwa nicht aus-
gelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die
Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisungen maßgebenden Betrage
(110 v. H. 115 v. H. oder 120 v. H.) zurückgezahlt.
Es gibt nichts Sichreres als deutsche Kriegsanleihe!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (13. April 2018). 13. April 1918. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/ctk7