Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. November 1917
Der Postverkehr mit feindlichen Kriegsgefangenen ist verboten.
– Verbot des Postverkehrs mit Kriegsge-
fangenen. Der Postverkehr der bürgerlichen
Bevölkerung in Deutschland mit feindlichen
Kriegsgefangenen in Österreich-Ungarn, Bulga-
rien und der Türkei ist verboten. Ausnahmen
von diesem Verbot für Einzelfälle können von
den stellvertretenden Generalkommandos bewil-
ligt werden.