Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Mai 1917
Auch bei Eiern von Enten und Gänsen sind Bestimmungen zu beachten.
– Enten- und Gänseeier. Mehrfach wird
irrtümlicherweise angenommen, daß der Ver-
kehr mit Enten- und Gänseeiern keinerlei
Beschränkungen unterliegt. Demgegenüber
ist auf die Verordnung über Eier vom 12.
August 1916 zu verweisen, deren Vorschrif-
ten sich auf Eier von Hühnern, Enten und
Gänsen beziehen. Demgemäß erstrecken sich
alle landesgesetzlichen Bestimmungen und
örtlichen Anordnungen über den Verkehr
mit Eiern auch auf Gänse- und Enteneier,
soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.
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Stadtarchiv Troisdorf (20. Mai 2017). 20. Mai 1917. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/crft