12. November 1914

12NovGold

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 12.11.1914, Anzeigenteil.

Gold muss dem Inland erhalten bleiben und darf nicht in das Ausland gehen.

Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, wie außerordentlich wichtig es ist, alles vorhandene Gold, gemünztes und ungemünztes, dem Inlande zu erhalten. Von der patriotischen Gesinnung der Bevölkerung wird erwartet, dass niemand Gold an Ausländer verkauft. Vor holländischen Händlern, die gemünztes und ungemünztes Gold bei uns aufzukaufen versuchen, wird gewarnt.

Cleve, den 9. November 1914. Der Landrat: Eich.


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