Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Dezember 1916
Zentrales Thema der Nahrungsmittelkommission in Wald: Kartoffelmangel und Steckrübenersatz
Wald. In der gestrigen Sitzung der Nahrungs-
mittelkommission kam zunächst eine Beschwerde zur Sprache,
die ein Einwohner gegen den angeblich zu hohen Preis des Rotkohls
an die Kommission gerichtet hat. Der Beschwerdeführer beruft sich auf
die Veröffentlichung des Landrats über die Richtpreise für Gemüse
im Landkreise Solingen, die weit niedriger seien als der Preis, zu
dem hier der städtische Kohl verkauft würde. Der Vorsitzende
Franzen stellte fest, daß der Einkaufspreis, zu dem die Stadt den
Kohl gekauft, schon wesentlich höher sei, als der von Opladen aus
angegebene Richtpreis. Es handelt sich auch gar nicht um Ware aus
dem Landkreise Solingen. Chefredakteur Jansen teilte mit, daß er
diese Preisunterschiede schon einmal in einer Konferenz, die der
Landrat mit Vertretern der Presse abgehalten hat, zur Sprache ge-
bracht habe. Damals habe der Landrat gesagt, es wäre zu erwarten,
daß die Richtpreise doch einigen Einfluß auf den Markt auszuüben
vermochten. In Wirklichkeit sei dieser Einfluß aber überhaupt nicht
zu merken, da das Gemüse aus dem Landkreis nur in geringer
Menge vorhanden sei, also nicht preisregulierend wirken könne. Es
wäre angebracht, wenn von der Nahrungsmittelkommission noch-
mals in Opladen dahin gewirkt werde, diese Veröffentlichungen einzu-
stellen. In diesem Zusammenhang wurde dann auch die Preisfrage
für die als Kartoffelersatz gelieferten Steckrüben besprochen. Zu-
nächst stellte der Vorsitzende ausdrücklich fest, daß der Kartoffelkäufer
nicht verpflichtet ist, mit den Kartoffeln Steckrüben abzunehmen. Er
muß sich allerdings mit der herabgesetzten Kartoffelmenge begnügen.
Der Preis für die Steckrüben stellt sich jetzt noch so hoch, weil die
Stadt diese Rüben selbst zu höherem Preise eingekauft hat. Bei der
Besprechung der Kartoffelfrage machte ein Mitglied der Kommission
darauf aufmerksam, daß die Stadt Solingen in ganz anderer Weise
mit Kartoffeln versorgt werde als Wald. Dies wurde vom Vor-
sitzenden bestätigt, der auch mit Zahlen nachwies, wie groß der Unter-
schied in der Zufuhr für den Landkreis und Stadtkreis sei. Von den
Gemeinden des Landkreises sind dann auch Beschwerden über die ganz
offensichtliche schlechte Behandlung an die zuständigen Stellen er-
gangen. Es kommt dann die Antwort des Regierungspräsidenten
auf eine Beschwerde zur Verlesung. Der Beschwerdeführer wendet sich
dagegen, daß die Stadt Wald für die Bewilligung von besonderen
Lebensmittelmengen nur die Atteste der Walder Aerzte anerkennen
will. Der Regierungspräsident erhebt Bedenken gegen die hier fest-
gesetzte Regelung. Es zeigt sich aber, daß jetzt schon die Zahl der auf
solche Art Bevorrechtigten zu groß ist, als daß die Stadt den An-
sprüchen wirklich gerecht werden könnte. Die Versammlung beschließt
deshalb von neuem, es bei dem bisher geübten Verfahren zu belassen.
Auf eine Anfrage teilte der Vorsitzende dann mit, daß in der nächsten
Woche städtische Marmelade zum Verkauf kommen soll. Bei
der Frage, ob Kartoffeln an Wirte zugewiesen werden sollen, wird
ein Antrag angenommen, daß dies nur gegen Quittung erfolgen
soll. Demnach soll also der auswärtige Gast, der in Wald speist, dem
Gastwirt einen Zettel ausfüllen darüber, daß er Kartoffeln erhalten
habe. Auf diese Weise werde vermieden, daß Einwohner von Wald
in Wirtschaften sich gewissermaßen ihre Kartoffelversorgung ergänzen.
Der Vorsitzende macht dann bekannt, daß das Landratsamt der Ge-
meinde zu Weihnachten für jeden Einwohner 250 Gramm Mehl und
50 Gramm Zucker überweisen wird. Das Mehl wird den Bäckern zu
geteilt. Der Zucker wird in einer kleinen Zahl von Geschäften vom
15. Dezember ab zum Verkauf kommen. Näheres darüber wird noch
durch Bekanntmachung mitgeteilt werden. Es wird dann beschlossen,
im ganzen 600 Zentner Sauerkraut zu kaufen, von dem ein Teil
schon im Januar zum Verkauf kommen soll. Der Antrag, den
Hausschlächtern die Möglichkeit zu geben, jede zweite Woche Frisch-
fleisch zu kaufen, wobei naturgemäß dieses Fleisch mit dem Fleisch
von dem eigenen Schwein zusammen bei der Fleischzuteilung in
Anrechnung kommt, wurde angenommen. Es verlängert sich dann
also die Zeit, in der sie mit der halben Fleischmenge auskommen
müssen, dementsprechend. Es wurden dann noch einige Lebensmittel-
angebote geprüft, die aber fast durchweg Ablehnung erfuhren.