4. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Dezember 1916

Einsetzung eines Reichskommissars für Fischversorgung

Eine Beaufsichtigung der Fischversorgung
   Die ständig wachsenden Preise für Seefische, Räucherwaren
und Fischkonserven machen energische Maßnahmen not-
wendig. Die Einfuhr von Fischen aus dem Auslande ist, wie
wir den Mitteilungen aus dem Kriegsernährungsamt ent-
nehmen, bereits unter Aufsicht der Zentral-Einkaufsgesellschaft
zentralisiert worden. Um nunmehr auch die Preise für den ein-
heimischen Fisch zu ermäßigen und zugleich Preisbildung und
Verteilung im inneren deutschen Verkehr dauernd zu über-
wachen, hat der Reichskanzler eine Verordnung erlassen, durch
die ein Reichskommissar für Fischversorgung eingesetzt wird.


Diesem Reichskommissar sind weitgehende Befugnisse zur Rege-
lung des Absatzes und des Preises von Fischen und Fischkon-
serven eingeräumt worden, er hat u. a. das Recht, Fischer und
Händler zu Verbänden zusammenzuschließen. Zugleich sind die
Anordnungen der Landeszentralbehörde oder der von ihnen
bestimmten Behörde, die über Fische und Fischkonserven auf
Grund der Verordnung über die Versorgungsregelung vom
4.11.1915 erlassen werden, an eine Zustimmung gebunden,
so daß es ihm möglich ist, Ausfuhrverbote und ähnliche Maß-
nahmen zu hindern.
   Die Fischpreise werden, so heißt es in den genannten Mit-
teilungen, nun zwar nicht sofort wieder auf ein angemessenes
Maß gesenkt werden können; es ist jedoch zu hoffen, daß dieses
Ziel sich in nicht allzulanger Zeit erreichen läßt.
   Zum Reichskommissar für Fischversorgung ist der Regie-
rungsassessor v. Flügge ernannt worden. Die Geschäftsräume
des Reichskommissars befinden sich zunächst in Berlin, Behren-
straße 64.


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