Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1916
Die neuen Teuerungszulagen für die Scheren- und Rasiermesserberufe der Solinger Schneidwarenindustrie
Generalversammlung des Industriearbeiter-
verbandes.
Am Montagabend tagte im Gewerkschaftshause Solingen
eine außerordentliche Generalversammlung des Industrie-
arbeiter-Verbandes. Unter Geschäftlichem berichtete Kollege
Schütz über die mit den Fabrikantenvereinen vereinbarten
Teuerungszuschläge. Diese Zuschläge sind jetzt für alle Berufe
festgelegt. Die letzten Zuschläge für die Scheren- und Rasier-
messerberufe treten am 1. Dezember in Kraft. Die einzelnen
Berufe erhalten demnach folgende Erhöhungen:
Rasiermesserschleifer 25 Prozent
Rasiermesserreider und- Abzieher (wenn vom
Fabrikanten das Material gestellt wird,
20 Prozent) 25 “
Scherenfeiler 20 “
Scherenhärter 20 “
Scherennagler und- Kontrolleure 20 “
Scherenausmacher 25 “
Scherenschleifer 25 “
Messerschleifer 25 “
Schlacht-, Brot- und Platterlreider (wenn vom
Fabrikanten die Hefte zugegeben werden,
20 Prozent) 25 “
Einsteckreider (wenn den Reidern Harz gestellt
wird, 20 Prozent) 25 “
Heftemesserschleifer 25 “
Knochen-Heftefeiler und Heftefräser 20 “
Taschenmesserreider 20 “
Taschenmesserschleifer 25 “
Taschenmesserausmacher 25 “
Rebscherenarbeiter 20 “
Rebscherenschleifer 25 “
Instrumentenschleifer 25 “
Instrumentenarbeiter 20 “
Nickelpolierer 25 “
Zuschlagscherenreider 20 “
Zuschlagscherenausmacher 25 “
Zuschlagscherenschleifer 25 “
Schlägereiarbeiter 20 “
Federnpließter 25 “
Haarmaschinenschleifer 25 “
Federmesserscherenschleifer 25 “
Gabelschleifer 25 “
Gabelfeiler 20 “
…Sodann bewilligte die Generalversammlung 15 000 Mark
zur Weihnachtsunterstützung für die zum Heeresdienst einge-
zogenen Mitglieder. Die Auszahlung dieser Unterstützung er-
folgt
am 6., 7., 8. Dezember für die Buchstaben A bis H,
am 11., 12., 13. Dezember für die Buchstaben I bis R,
am 14., 15., 16.Dezember für die Buchstaben S bis Z.,
jedesmal in der Zeit von morgens 9 bis 12 Uhr und nach-
mittags von 3 bis 6 Uhr.
Unterstützungsberechtigt sind alle, die vor ihrer Einberu-
fung mindestens 26 Wochen volle Beitragsmarken geklebt haben,
die vor dem 1. Dezember diesen Jahres eingezogen und mit den Bei-
trägen nicht länger als 8 Wochen im Rückstand gewesen sind;
Familienangehörige von Mitgliedern unseres Verbandes, die ,
seitdem diese Mitglieder gefallen sind, noch keine Weih-
nachtsunterstützung erhalten haben, und Kriegsinva-
lide, die zeitig erwerbsunfähig sind. Kollegen, die ihre Mit-
gliedsbücher noch nicht abgegeben haben, müssen diese unbe-
dingt mitbringen.
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Stadtarchiv Solingen (28. November 2016). 28. November 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. September 2024 von https://archivewk1.hypotheses.org/31204