Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Oktober 1916
Festsetzung von Höchstpreisen für den Handel mit Äpfeln
Angesichts der unberechtigten Preissteigerung
Aepfel hat sich die Regierung entschlossen, Höchst-
preise, wenigstens für die gewöhnlichen Verbrauchs-
sorten, festzusetzen. An den Erzeuger sind von jetzt
ab höchstens zu zahlen für Fallobst 7,50 Mk. und
für gepflückte Aepfel 12 Mark den Zentner. Im
Kleinhandel darf Fallobst höchstens 12,5 Pfennig, ge-
pflückte Aepfel höchstens 17 Pfennig das Pfund kosten.
Ausgenommen von Preisvorschrifften sind sortierte und
in festen Gefäßen verpackte Tafeläpfel.
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Kreisarchiv Euskirchen (14. Oktober 2016). 14. Oktober 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cqgm