Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Juni 1916
Vor Feldpost in Geheimschrift wird gewarnt.
– Keine Geheimschrift bei Mitteilungen
an Kriegsgefangene in Feindesland. Der
Schriftverkehr der in Gefangenschaft gera-
tenen deutschen Soldaten unterliegt in Fein-
desland einer scharfen Prüfung auch auf
das Vorhandensein unsichtbarer Schrift. Die
aus den Briefen Gefangener gelegentlich her-
vorgehenden Anregungen, dem Antwort-
briefe Mitteilungen in einer bestimmten un-
sichtbaren Schrift beizufügen, scheinen zu-
weilen auf listige Veranstaltungen des Fein-
des zurückzuführen zu sein. Auf diese Weise
versuchen unsere Gegner die Mitteilungen
über Vorgänge und Verhältnisse in Deutsch-
land zu Schlüssen benutzen und zu unserem
Nachteil verwerten, für sie wichtige Nach-
richten zu erhalten. Um so mehr ist damit
werden die Sicherheit des Reichs gefährdet
zu rechnen, daß Mitteilungen in geheimer
Schrift entdeckt und daß durch ihr Bekannt-
wird. Der Gefangene selbst wird den schwer-
sten Nachteilen in bezug auf seine Behand-
lung und seinen Briefverkehr ausgesetzt sein,
sobald er überführt erscheint, unsichtbar ge-
schriebene Nachrichten aus Deutschland heim-
lich zu beziehen. Deshalb muß dringend
davor gewarnt werden, bei Mitteilungen an
die in der Kriegsgefangenschaft befindlichen
Deutschen Geheimschrift anzuwenden.
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Stadtarchiv Troisdorf (18. Juni 2016). 18. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 6. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cpuz