Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juni 1916
Die Meldung von Tauben ist Pflicht.
– Die Taubenbesitzer werden hiermit da-
rauf aufmerksam gemacht, daß sie zufolge
Verordnung des Herrn Gouverneurs der
Festung Cöln vom 27. Mai ds. Js. ge-
halten sind, ihre Taubenbestände, nach
Brieftauben und anderen Tauben getrennt,
bis zum 15. Juni d. J. bei der Polizei
anzumelden. Brieftauben unterliegen der
Beschlagnahme, durch die das Verfügungs-
recht über die Tiere auf die Militärver-
waltung übergeht. Ferner ist durch jene
Verordnung der Handel mit lebenden Tau-
ben jeder Art und der Transport solcher
verboten.
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Stadtarchiv Troisdorf (14. Juni 2016). 14. Juni 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/cpts
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