Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juli 1916
Die Gültigkeit der Fleischkarten in Solingen
Solingen. Fleischkarten, die bis Samstag abend
8 Uhr nicht entwertet worden sind, sind nach einer Anordnung
der Solinger Stadtverwaltung ungültig. Personen, die bis
dahin von ihrer Karte keinen Gebrauch gemacht haben, haben
kein Anrecht auf Bezug der Fleischmengen für die laufende
Woche. Die Metzger sind befugt, das bis Samstag abend 8 Uhr
nicht verkaufte Fleisch an Einwohner von Solingen abzugeben,
die sich durch Brotkarte ausweisen, jedoch nicht mehr als
250 Gramm auf den Kopf.