Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Mai 1916
Die falsche Anrede bei Damen kann Unmut hervorrufen.
– Fräulein oder Frau. Daß die Anrede
„Fräulein“ einen beleidigenden Beigeschmack
haben kann, sollte man im allgemeinen nicht
für möglich halten. Und doch ist es so. Frei-
lich nur dann, wenn das betreffende Frau-
lein die erste Lenzesblüte bereits hinter sich
hat, oder, wie der Volksmund höchst un-
galant sich ausdrückt: aus dem Schneider ist.
Das ist zwar keine Schande, denn niemand
kann ewig jung bleiben, und nicht jede Dame
findet eine zu ihr gehörige eheliche Hälfte.
Aber die Furcht, als „alte Jungfer“ einge-
schätzt zu werden, ist eben doch weit ver-
breitet. Diese Furcht beseelte auch zwei Ge-
schäftsinhaberinnen, die sich dieser Tage
vor dem Berliner Kaufmannsgericht als
Klägerin und Beklagte gegenüber standen.
Die eine war, wie sie sich ausdrückte, eine
„hohe Dreißigerin“, die andere näherte sich
bereits dem „gefährlichen Alter“. Beide
hatten den Vorsitzenden des Gerichts er-
sucht, sie nicht als „Fräulein“, sondern als
„Frau“ zu bezeichnen, was zwar noch keine
Fälschung des Zivilstandes ist, aber doch
unzulässig sein dürfte. Denn bei der Ver-
handlung kam das Unverheiratetsein der
zwei Damen ans Tageslicht, worauf die eine
den Schutz des hohen Gerichtshofes wegen
dieser „Beleidigung“ anrief, die andere sich je-
doch mit Humor in das Unvermeidliche
schickte. Es ist schon oft angeregt worden,
die Anrede „Fräulein“ ganz fallen zu lassen
und alle weiblichen Wesen, die ein gewisses
Alter erreicht haben, mit „Frau“ anzureden,
gleichwohl ob sie die standesamtliche Berech-
tigung für diesen Titel haben oder nicht.
Indessen so gut gemeint dieser Vorschlag
sein mag, seine Durchführung wird stets
an der Altersgrenze scheitern, über deren
Bestimmung die Damen sich schwerlich je
einigen werden.
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Stadtarchiv Troisdorf (7. Mai 2016). 7. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 28. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cpfy