6. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Mai 1916

Der Butterverkauf in Ohligs

   Ohligs. Auslandsbutter für 4,20 Mark! Als
die Butterpreise bis ins Unendliche zu steigen drohten, erließ
der Bundesrat eine Verordnung, wonach Höchstpreise für In-
und Auslandsbutter festgesetzt wurden. Während der Preis für
Inlandsbutter auf 2,55 Mark festgesetzt wurde, sollte die vom
Ausland eingeführte Butter 2,72 Mark das Pfund kosten.
Verbunden mit dieser Maßregel war eine Beschlagnahme von
15 Prozent der im Inland produzierten Butter. Alle Welt
glaubte nun, daß der Butterpreis geregelt sei, wenn es auch
mit der Zuteilung hin und wieder hapern werde. Jetzt muß
man aber feststellen, daß der Höchstpreis für Auslandsbutter
gesteigert worden ist, und zwar auf 4,20 Mark. Diese Butter
wird ohne Vorzeigung der Fettkarte abgegeben. Wenn unsere
Stadtverwaltung vielleicht glaubt, die Butter, die nur gegen
Vorzeigung der Karte abgegeben wird, würde dadurch für die
Minderbemittelten reserviert, so irrt sie sich ganz gewaltig. Es
ist einwandfrei festgestellt worden, daß die Leute, die über den
nötigen Mammon verfügen, auf ihre Quantum Butter oder
Fett, das ihnen auf Grund der Fettkarte zusteht, trotzdem nicht
verzichten. Wie unterschiedlich übrigens die Preise für diese
Auslandsbutter sind, mag die Tatsache beweisen, daß dieselbe
Butter in Solingen nur 4 Mark kostet. In Solingen wird
allerdings auch diese Butter nur gegen Vorzeigung der Fett-
karte abgegeben.


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