Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. April 1916
Die Einführung der “deutschen” Sommerzeit beschlossen
Die deutsche Sommerzeit.
Der Bundesrat hat gestern beschlossen, daß in der
Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September 1916 an Stelle der
mitteleuropäischen Zeit, die in Deutschland durch das Reichs-
gesetz vom 12. März 1893 eingeführt ist, als gesetzliche Zeit die
mittlere Sonnenzeit des 30. Längengrades östlich von Green-
wich gelten soll. Das bedeutet, daß die Uhren für diese Zeit-
spanne um eine Stunde vorzustellen sind. Demgemäß wird der
1. Mai 1916 bereits am 30. April 1916 nachmittags 11 Uhr
beginnen, der 30. September 1916 aber um eine Stunde ver-
längert werden, damit am 1. Oktober 1916 die mitteleuro-
päische Zeit wieder in Kraft treten kann.
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Stadtarchiv Solingen (7. April 2016). 7. April 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cp3e