Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Dezember 1915
Die Sonderbestimmung bezüglich der fleischlosen Freitage vor Weihnachten ist falsch verstanden worden.
– Die Sonderbestimmung über die
fleischlosen Freitage vor dem Weihnachts-
und Neujahrsfest (den 24. und 31. Dez.) ist
vielfach mißverstanden worden. An diesen
Freitagen wird die vorgeschriebene Spar-
maßregel in den Gastwirtschaften ebenso
durchgeführt werden, wie an den sonstigen
fleischlosen Tagen. Zugelassen ist nur der
öffentliche Verkauf von Fleisch und zwar in
der Absicht, den Hausfrauen die Beschaffung
eines frischen Festbratens zu ermöglichen.
Das für Sonntag, den 2. Januar, bestimmte
Fleisch würde drei Tage liegen, wenn es
schon am Donnerstag eingekauft werden
müßte.
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Stadtarchiv Troisdorf (22. Dezember 2015). 22. Dezember 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/cokt