Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. November 1915
Für Heereslieferanten sind Neuerungen zu beachten.
– Wichtig für Heereslieferanten. Von der
Heeresverwaltung ist ein Merkblatt über die
Bestimmungen, welche von den Heeresbedarfs-
lieferanten bei dem Eisenbahnverband von
Kriegsbedürfnissen an eine zum Feldherr gehö-
rende Dienststelle einzuhalten sind, herausgege-
ben worden. Das Merkblatt kann innerhalb
des Befehlsbereichs des 8. A.-K. bei den zustän-
digen Handelskammern und Handwerkskammern
unentgeltlich bezogen, auch bei den Kreisver-
waltungen eingesehen werden.