Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 22.9.1915
Anrechnung der Jahre 1914 und 1915 für die Kriegsteilnehmer als Kriegsjahre
Anrechnung der Kriegsjahre.
Folgender Erlaß des Kaisers, betreffend die
Anrechnung der Jahre 1914 und 1915 als Kriegs-
jahre, wird bekannt gegeben:
Auf den Bericht vom 3. September 1915 be-
stimme Ich auf Grund des Offizierpensions-
gesetzes vom 31. Mai 1906 und des § 7 des
Mannschaftsversorgungsgesetzes vom gleichen
Tage:
Als Teilnehmer an dem gegenwärtigen
Kriege gelten:
1. die Angehörigen des Deutschen Heeres,
der Marine, der Schutz- und Polizei-
truppen in den Schutzgebieten, die während
des Krieges an einer Schlacht, einem
Gefecht, einem Stellungskampf oder an
einer Belagerung teilgenommen haben,
gleichgültig, ob diese Teilnahme bei den
deutschen oder den Streitkräften eines mit
dem Deutschen Reiche verbündeten oder
befreundeten Staates erfolgt ist,
2. die Angehörigen des Deutschen Heeres, der
Marine, der Schutz- und Polizeitruppen,
die, ohne vor den Feind gekommen zu
sein (Ziffer 1), sich während des Krieges
aus dienstlichem Anlaß mindestens zwei
Monate im Kriegsgebiet aufgehalten
haben.
Als Kriegsgebiet sind anzusehen:
a) das Gebiet der Staaten, mit denen das
Deutsche Reich und die mit ihm verbündeten
oder befreundeten Staaten sich im Kriege
befinden, einschließlich der Kolonien dieser
Staaten und Luxemburg,
b) sämtliche deutsche Schutzgebiete,
c) die Gebietsteile des Deutschen Reiches und
der mit ihm verbündeten oder befreun-
deten Staaten, soweit in ihnen kriegerische
Operationen stattgefunden haben,
d) das gesamte Meeresgebiet und
e) das Küstengebiet,
soweit sie vom Feinde gefährdet sind.
// Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Durch
Verfügung des Justizministers und des Mini-
sters des Innern sind die Polizei-Oberwacht-
meister und Polizeiwachtmeister der hiesigen
Polizeiverwaltung während der Dauer des
Krieges zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft
bestellt worden.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Kreisarchiv Mettmann (22. September 2015). 22. September 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 24. März 2025 von https://doi.org/10.58079/co51