Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1915
Die Justiz beschäftigt sich mit Feldpostdiebstählen durch Aushilfkräfte und verhängt hohe Strafen.
Ueberhandnehmen der Postdiebstähle.
Umfangreiche Diebstähle von Soldatenbriefen
waren abermals Gegenstand einer Verhandlung vor der Straf-
kammer in Düsseldorf. Die Verhandlung brachte Aufschluß
darüber, wo Briefe an im Felde stehende Gatten, Brüder oder
Söhne geblieben waren. Nicht alle Beanstandungen, die gegen
die Feldpost erhoben wurden, sind berechtigt, denn viele, viele
Briefe werden auch von den zur Aushilfe angenommenen
Postangestellten vernichtet. Am Hauptpostamte in Düsseldorf
befindet sich eine Sammelstelle für Soldatenbriefe. An-
kommende und abgehende Feldpostbriefe – zum Teil auch aus
unserem Verbreitungsbezirk – werden dort von Hunderten von
Personen sortiert. Bei dieser Arbeit wurde seit dem
24. Februar auch der Schausteller Heinr. Mangers
beschäftigt. Mehrfach war in diesem Gebäude der Abort der
Postaushelfer verstopft, und immer war die Ursache auf zer-
rissene Soldatenbriefe zurückzuführen. Es wurde dann eine
besondere Ueberwachung des Aborts angeordnet und dadurch
Mangers am 3. Juni als Briefmarder überrascht. Einen
Packen Soldatenbriefe hatte er mit auf den Abort genommen
und dort einzeln untersucht. Fand er in irgendeinem Briefe
Wertsachen, Photographien oder Ansichten, dann nahm er
diese an sich und steckte die Briefe selbst in den Abort. Ueber
hundert Beweise für unterschlagene Soldatenbriefe lagen in
dessen Wohnung herum. Manches Bild eines seiner Ange-
hörigen, das der Soldat mit Sehnsucht erwartet, befand sich
unter den Sachen des Briefmarders. Dieser gab auch zu, aus
den verschiedenen Soldatenbriefen etwa 50 Mark an Bargeld
genommen zu haben. Weinend erzählte der Angeklagte, nur
aus Neugierde habe er die Briefe geöffnet und wies auf das
Vermögen seines Vaters hin, womit der verursachte Schaden
wieder gutgemacht werden könne. Es gibt eben Leute – und
dazu scheint auch der Angeklagte zu gehören -, die annehmen,
mit Geld könne jeder Schaden repariert werden. Wieviel
Hoffnungen und gute Wünsche aber mit den Briefen vernichtet
worden sind, daran hat der Angeklagte nicht gedacht. Solche
Sachen lassen sich auch nicht mit Geld bezahlen. Der Staats-
anwalt erwähnte diesen Punkt als straferschwerend und machte
auf das gefährdete Ansehen der Feldpost noch besonders auf-
merksam. Als Strafe beantragte er 3 Jahre Gefängnis. Das
Gericht berücksichtigte das straflose Vorleben des Angeklagten
und verurteilte ihn zu einer Gefängnisstrafe von 2 Jahren.
In der Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, durch das
Treiben des Angeklagten seien mindestens 250 Sendungen nicht
in die Hände der Adressaten gekommen.
Wegen ähnlicher Vergehen hatte sich vor der Elberfelder-
Strafkammer der Fabrikarbeiter Gustav Heßmer aus So-
lingen zu verantworten. Auch ihm wurde Vernichtung
und Beiseiteschaffung von Briefen usw., die ihm zur Bestellung
anvertraut waren, vorgeworfen. Er hat in mehreren Fällen
Postsachen, deren Abtragung ihm zu lästig war, einfach zer-
rissen und die Fetzen in einen Bach geworfen. Das Gericht
billigte ihm mit Rücksicht auf seine Jugend mildernde Umstände
zu, hielt aber doch eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten für
angebracht.
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Stadtarchiv Solingen (28. Juli 2015). 28. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cnu3